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Joy Fleming gewinnt vor Gericht gegen Manager

17.09.2008, 12:54

Sinsheim/Köln/dpa. - Sängerin Joy Fleming hat einen Prozess gegen ihren früheren Manager auf ganzer Linie gewonnen. Dieser muss ihr nach einem Urteil des Landgerichts Köln rund 16 000 Euro zurückzahlen, die er mit der Vermarktung ihres Künstlernamens verdient hatte.

Der Ex-Manager argumentierte, die Forderung sei inzwischen verjährt. Dieser Auffassung habe sich die 33. Zivilkammer nicht angeschlossen, teilte ein Gerichtssprecher mit. Im August hatte die im baden-württembergischen Sinsheim lebende Sängerin bereits erreicht, dass sie die alleinigen Rechte an ihrem Künstlernamen hat.

Hintergrund des Streits war ein Kooperationsvertrag zwischen der als Erna Strube im pfälzischen Rockenhausen geborenen Sängerin und dem Rheinländer. Infolgedessen hatte sich der Manager um die Vermarktung von Flemings Kollektion «Mode für die starke Frau» beim Verkaufssender QVC gekümmert und den Künstlernamen als Marke beim Deutschen Patentamt in München eintragen lassen. Als sich die Wege der beiden 2007 trennten, wollte der Rheinländer die Rechte an der Marke behalten.

Dafür sahen die Kölner Richter jedoch keine Grundlage. Darum stimmte der Ex-Manager im August einem Vergleich zu. Danach verzichtet er künftig darauf, mit dem Künstlernamen der Soul- und Rocksängerin Geld zu machen.