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Internet-Marktplatz Internet-Marktplatz: Auch Powerseller haben Pflichten

Von Verena Wolff 05.08.2004, 12:34
Powerseller können sich schulen lassen. (Foto: dpa)
Powerseller können sich schulen lassen. (Foto: dpa) Kay Herschelmann/eBay

Hamburg/Berlin/dpa. - Je nach Höhe von Umsatz oder Gewinn werden Einkommens- undUmsatzsteuer fällig - egal, ob man noch einen anderen Job ausübt oderausschließlich mit eBay sein Geld verdient. Nach Ansicht der«Powersellerin» und Buchautorin Marion von Kuczkowski werden hier diemeisten Fehler gemacht: «Viele User bewegen sich auf sehr dünnem Eis,wenn sie denken, dass das Finanzamt ihnen nicht auf die Schlichekommt.» Üblicherweise würden Transaktionen über ein Konto abgewickeltund seien damit auch noch nach Jahren nachvollziehbar.

Auch die Zeiten, in denen Finanzämter mit Internetauktionen nichtsanfangen konnten, sind vorbei. «Die Finanzverwaltung ist ziemlichaktiv», sagt Steuerberater Kauffmann. In Nordrhein-Westfalen etwagibt es eine Internet-Abteilung bei der Steuerfahndung, die gezieltnach gewerblichen Verkäufern sucht. «Zudem gibt es eine regelrechteJagd auf Schwarzverkäufer, die von anderen Mitgliedern bei denzuständigen Finanzbehörden gemeldet werden», sagt von Kuczkowski.«Gerade ordentlich angemeldete Verkäufer denunzieren gerne, da siedurch die Schwarzhändler Wettbewerbsnachteile fürchten.»

Steuersünder können sich - bevor sie geschnappt werden - unterUmständen mit einer Selbstanzeige behelfen, denn es greifen lautKauffmann die «allgemeinen Regelungen des Steuerstrafrechts». AufSteuergefährdung und -verkürzung stehen hohe Bußgelder, aufSteuerhinterziehung sogar Gefängnis. Dabei sind nicht nur«Powerseller» betroffen. Ausschlaggebend ist die Beschaffung vonWaren mit der Absicht, sie weiter zu verkaufen. «Wer einmal im Jahrseinen Kleiderschrank ausmistet oder als Sammler etwasweiterverkauft, ist ausgenommen», stellt der Steuerberater klar.

Die Bezeichnung «Powerseller» ist kein rechtlicher Begriff,sondern steht für die Teilnehmer des gleichnamigen Programms. Um sichdafür zu qualifizieren, muss ein Verkäufer mindestens 300 Artikel imMonat verkaufen oder ein Handelsvolumen von 3000 Euro auf demOnline-Marktplatz erreichen - die Grenzen sind nach oben offen. Auchdie Bewertungen sind wichtig: Mindestens 100 müssen vorliegen und zumindestens 98 Prozent positiv sein. Ferner müssen bestimmteeBay-Regeln eingehalten werden.

Die Firma aus Dreilinden muss sich nach geltendem Gesetz aus derkonkreten Beantwortung von rechtlichen Nutzerfragen heraushalten.«Dennoch sind wir bestrebt, den Nutzern anhand abstrakter AntwortenLösungswege aufzuzeigen», sagt Sprecherin Maike Fuest. QualifizierteAntworten für jeden Einzelfall geben Rechtsanwälte oderSteuerberater. Bei Schulungen, die eBay mit seinen Universities oderIHK-Workshops organisiert, «informieren externe Experten überrechtliche Grundlagen des Handels», sagt Fuest.

Nicht nur den Behörden gegenüber haben die Extrem-VerkäuferPflichten. Auch mit ihren virtuellen Kunden müssen sie als Händleranders umgehen, als wenn sie als Privatleute anderen Privatleutenetwas verkaufen. «Wer als Unternehmer mitmischen möchte, muss einpaar Spielregeln beachten», erläutert Rechtsanwalt Uwe Schlömer ausHamburg, zu dessen Spezialgebieten Online-Auktionen zählen. Zu denSpielregeln gehörten die gesetzlichen Vorschriften zum Fernabsatz undzum elektronischen Geschäftsverkehr, die ein ganzes Bündel vonInformations- und Belehrungspflichten vorsehen.

Ähnlich wie im stationären Handel bestehen Kennzeichnungs- undInformationspflichten auch beim virtuellen Handel, zum Teil gehen siesogar darüber hinaus. «Noch hält sich der Irrglaube, man müsse seineIdentität als eBay-Mitglied nicht preisgeben», sagt Schlömer. Richtigist, die vollständige Anschrift sowie die anfallenden Liefer- undVersandkosten mitzuteilen und zudem über Widerrufs- und Rückgaberechtzu belehren. «Ein Teil der notwendigen Informationen lässt sich überdas Formular beim Einstellen der Artikel hinterlegen», erklärtSchlömer. Der Rest könne mittels standardisierter Vorlagen in dieArtikelbeschreibung und auf der «Mich»-Seite implementiert werden.

Bei Mängeln an der verschickten Sache haftet der Verkäufer. «Diegesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt im Grundsatz zwei Jahre»,erklärt Schlömer. Entspricht die Ware nicht der Beschreibung, mussder Verkäufer neu versenden. «Für Unternehmer gibt es vieleMöglichkeiten, die Gewährleistung zu seinen Gunsten zu regeln undeigene Geschäftsbedingungen aufzustellen» - doch auch sie müssten sountergebracht sein, dass der Käufer sie zur Kenntnis nimmt.

Wer gewerblich in den Verkauf bei eBay einsteigt, muss esprofessionell angehen und laut Powersellerin von Kuczkowski «soticken» wie der Marktplatz. Das Erreichen des Powerseller-Symbols istnach ihrer Erfahrung für manche Artikel von Vorteil, für andere eherhinderlich. «Beim Powerseller-Account wird nie nervös nachgefragt,wann denn die Ware kommt - bei einem kleinen mehrmals täglich.»Gewerblicher Handel trübt den Bietern aber auch die Freude daran, einSchnäppchen gemacht zu haben. «Anders bei sehr teuren Produkten, daschafft das Symbol Vertrauen.»