In Hessen keine allgemeine Befreiung von Kita-Gebühren

Wiesbaden - In Hessen gibt es derzeit keine einheitliche Regelung zur Befreiung der Eltern von den Kitabeiträgen in der Corona-Krise. Das teilte das Sozialministerium auf dpa-Anfrage in Wiesbaden mit. Gebührenbefreiungen oder die Erstattung von Gebühren richteten sich grundsätzlich nach den jeweiligen Regelungen in den Satzungen der Kommunen beziehungsweise nach dem mit dem Kita-Träger abgeschlossenen Betreuungsvertrag.
Bayern hatte angekündigt, dass Eltern für die kommenden drei Monate keine Gebühren zahlen müssen, wenn die Kita wegen der Corona-Krise geschlossen ist. Brandenburg hat bis Ende April die Beiträge für die Eltern ausgesetzt, die keine Notbetreuung in Kita, Krippe und Hort in Anspruch nehmen. Auch in Nordrhein-Westfalen hatten sich Landesregierung und kommunalen Spitzenverbände bereits darauf geeinigt, Elternbeiträge in Kitas, Tagespflege und offenem Ganztag für April auszusetzen.
In Hessen gilt bereits eine allgemeine Beitragsfreiheit für Kita-Kinder ab drei Jahren bis zum Schuleintritt für bis zu sechs Stunden am Tag. (dpa/lhe)