1. MZ.de
  2. >
  3. Varia
  4. >
  5. Illegales Feuerwerk-Arsenal - Urteil: Bewährungsstrafe

Illegales Feuerwerk-Arsenal - Urteil: Bewährungsstrafe

12.10.2016, 16:00

Frankfurt/Main - Wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz ist ein Feuerwerk-Fan am Mittwoch vom Amtsgericht Frankfurt zu 18 Monaten Bewährungsstrafe verurteilt worden. Darüber hinaus muss er 2400 Euro Geldauflage an gemeinnützige Einrichtungen zahlen. Der 45-jährige Mann hatte innerhalb eines Jahres in 17 Fällen Sprengkörper aus Chemikalien und Schwarzpulver zusammengebastelt, die er in Ostdeutschland gekauft hatte und die in Deutschland nicht oder nur eingeschränkt mit entsprechender beruflicher Qualifikation erlaubt waren.

Die Polizei kam dem Angeklagten durch Zufall bei einer Internet-Recherche auf die Spur. Sie entdeckte auf seiner Seite „Bombershop.de” entsprechende Kaufanzeigen des Mannes, der unter anderem auch gewaltbereite Fußballanhänger belieferte. Bei einer großangelegten Wohnungs- und Kellerdurchsuchung kamen kistenweise verbotene Materialien ans Tageslicht, die laut eines Sachverständigen „hochgefährlich” waren. Sie hätten auch ohne Zutun des Mannes aufgrund statischer Aufladung das ganze Mehrfamilienhaus in die Luft gehen lassen können.

Vor Gericht legte der Angeklagte reumütig ein Geständnis ab. An die Gefährdung anderer Personen habe er bei seinem Nebengeschäft nicht gedacht. „Es ging mit nur um die Freude an Böllern und Knallerei”. (dpa/lhe)