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Hintergrund Hintergrund: Bildungsprämie und berufliche Weiterbildung

29.11.2008, 17:32

Berlin/ddp. - Berufliche Weiterbildung gilt als ein wichtigesInstrument, um die Qualität und die Flexibilität der Arbeitskräfte zuerhöhen oder auf einem hohen Niveau zu halten. Doch die Deutscheninvestieren bisher im internationalen Vergleich zu wenig in ihreberufliche Weiterbildung. In Dänemark, Schweden, Großbritannien undden USA beispielsweise bilden sich mehr als doppelt so vieleErwerbstätige weiter wie hierzulande.

Im Jahr 2007 hat in Deutschland nur gut ein Viertel aller 19- bis64-Jährigen mindestens einmal einen Kurs für den Job belegt, genausoviele wie im 2003. Mit der sogenannten Bildungsprämie will dieBundesregierung nun die Bereitschaft zur Weiterbildung stärken. Damitsich künftig vor allem auch mehr Geringqualifizierte für ihren Berufweiterbilden, führt die Bundesregierung die Bildungsprämie ein. Siebesteht aus einem dreigliedrigen Förderpaket mit folgendem Inhalt:

Erstens: Prämiengutschein ab 1. Dezember 2008. Das ist einZuschuss von maximal 154 Euro zu einer Weiterbildung, denGeringverdiener (zu versteuerndes Jahreseinkommen von bis zu 17 900Euro, Verheiratete 38 500 Euro) einmal jährlich bei einerBeratungsstelle beantragen können. Der Gutschein deckt maximal dieHälfte der Kosten ab, der Teilnehmer muss mindestens die gleicheSumme noch einmal aus eigener Tasche dazuzahlen. Ansprechpartner sindBeratungsstellen in ganz Deutschland. Infos dazu gibt es unter derkostenlosen Telefonnummer 0800/26 23 000.

Zweitens: Weiterbildungssparen ab 1. Januar 2009. Instrument fürGeringverdiener, die vermögenswirksame Leistungen ansparen und aneiner Weiterbildung teilnehmen wollen. Aus den Sparverträgen könnenLerner Geld für einen Kurs entnehmen, ohne ihr Anrecht auf die volleArbeitnehmersparzulage zu verlieren.

Drittens: Weiterbildungsdarlehen ab Frühjahr 2009. ZinsgünstigerKredit öffentlich-rechtlicher Banken zur Finanzierung einer eherteuren Weiterbildung, der ab Frühjahr 2009 eingeführt werden soll.Gefördert wird fast jeder, unabhängig von seinem Gehalt. DieKreditwürdigkeit des Antragstellers wird nur eingeschränkt überprüft.