Hessisches Finanzgericht bearbeitet Klagen schneller
Kassel - Verfahren am Hessischen Finanzgericht in Kassel sind 2017 deutlich schneller abgearbeitet worden als in den vergangenen Jahren. „Die durchschnittliche Verfahrensdauer bei den Klageverfahren konnte auf 16,8 Monate verkürzt werden”, erklärte das Gericht am Donnerstag. 2016 hatte die durchschnittliche Dauer 18,2 Monate betragen, davor waren es 18,8. Laut dem Geschäftsbericht 2017 wurde auch der Bestand an unerledigten Verfahren weiter abgebaut.
Zum Jahreswechsel seien noch 2483 Verfahren anhängig gewesen (2016: 2602). Die Zahl der neu eingegangenen Fälle entspreche mit 2397 etwa dem Vorjahreswert. Das Hessische Finanzgericht ist als oberes Landesgericht zuständig für den Rechtsschutz von Bürgern gegen Steuerbescheide der Finanzämter, gegen Zoll- und Verbrauchsteuerbescheide, gegen Kindergeldbescheide der Familienkassen und bei berufsrechtlichen Streitigkeiten der Steuerberater. (dpa/lhe)