Hessen lockert Beschränkungen für Gaststätten
Wiesbaden - Hessen lockert die coronabedingten Beschränkungen für Gaststätten. Die Regel, dass pro fünf Quadratmeter Fläche in einem Restaurant, in einem Café oder in einer Kneipe nur ein Gast erlaubt ist, fällt von diesem Donnerstag an weg, wie die Staatskanzlei am Dienstag mitteilte. Gastronomiebetriebe müssten aber weiterhin für einen Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Gästen sorgen. So könnten weiterhin nicht alle Sitzplätze in einer Gaststätte belegt werden.
In einer neuen Corona-Verordnung hielt das Land außerdem weitere Lockerungen fest, die bereits angekündigt waren. So dürfen etwa Vereine ab dem 1. Juni Schwimmbäder wieder für Training und Schwimmkurse nutzen. Auch wurde geregelt, dass Kitas zum 2. Juni wieder in einen eingeschränkten Normalbetrieb übergehen können. Alle Verordnungen des Landes zur Corona-Krise wurden ansonsten bis zum 5. Juli verlängert, somit gelten beispielsweise weiterhin die Maskenpflicht in bestimmten öffentlichen Bereichen oder die Kontaktbeschränkungen. (dpa/lhe)