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Hamburg: In allen Bezirken Stallpflicht für Geflügel

12.11.2020, 13:11

Hamburg - Nachdem die Geflügelpest mittlerweile bei vier in Hamburg gefundenen Wildvögeln nachgewiesen werden konnte, haben die Bezirke nun eine Stallpflicht für Geflügel angeordnet. Die sogenannte Aufstallung ist von Freitag an in der Hansestadt Pflicht, wie die Behörde für Verbraucherschutz am Donnerstag mitteilte. Mit der hamburgweiten Stallpflicht soll verhindert werden, dass die Geflügelpest auf Tierbestände übergreift. Sie betrifft den Angaben zufolge Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse. Die Stallpflicht gelte bis auf Weiteres.

In Schleswig-Holstein liegen bereits 115 nachgewiesene Fälle der Vogelgrippe vor. Der Landesbetrieb für Küstenschutz zählte seit Beginn des Geschehens bereits mehr als 4000 verendete Wildvögel.

Die Geflügelpest, auch Vogelgrippe genannt, ist eine Infektionskrankheit, die vor allem bei Wasservögeln und anderen Vögeln vorkommt. Die Geflügelpest-Epidemie von November 2016 bis Frühjahr 2017 war die schlimmste Tierseuchenwelle dieser Art in Deutschland seit Jahrzehnten. Mehr als 900 000 Tiere mussten bundesweit gekeult werden, allein in Schleswig-Holstein etwa 65 000. (dpa/lno)