Gesetz gegen unerwünschte Telefonwerbung beschlossen
Berlin/dpa. - Die Verbraucher werden künftig besser vor unerwünschter Werbung am Telefon geschützt. Kunden bekommen bei telefonisch abgeschlossenen Abonnements oder Handy-Verträgen das Recht zu einem Widerruf.
Das hat der Bundestag am Donnerstag (26. März) mit großer Mehrheit beschlossen. Wenn Firmen gegen das Verbot der Telefonwerbung ohne die Einwilligung der Verbraucher verstoßen, drohen ihnen bis zu 50 000 Euro Strafe. Call Center, die ihre Rufnummer unterdrücken, müssen mit einer Geldbuße von bis zu 10 000 Euro rechnen. Die Länder hatten eine schriftliche Bestätigung telefonisch geschlossener Verträge gefordert. Der Bundesrat muss den Gesetzesplänen nicht formal zustimmen.
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