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Fußball Fußball: Sportgericht des FSA lehnt die Berufung ab

19.07.2010, 17:50

MAGDEBURG/MZ/TSC. - Geht es nach den Verantwortlichen des Clubs, will sich noch keiner so recht damit abfinden, dass die erste Mannschaft am 22. August tatsächlich in dieser Liga in die neue Spielzeit startet. Doch nach Lage der Dinge gibt es nur noch wenige Möglichkeiten, dies zu verhindern.

Denn, wie am Montag bekannt wurde, hat das Sportgericht des Fußballverbandes Sachsen-Anhalt (FSA) die Berufung des FV Merzien gegen die Entscheidung des Sportgerichtes des Kreisfachverbandes Anhalt-Bitterfeld abgelehnt, den Verein in die neue eingleisige Kreisliga einzuordnen. FSA-Sportgerichts-Chef Matthias Albrecht bestätigte gegenüber der MZ dieses Urteil, das den Betroffenen spätestens am Mittwoch schriftlich zugehen soll. "Unabhängig davon, dass die Art und Weise der Berufung in unzulässiger Form erfolgte", so Matthias, "haben wir trotzdem in der Sache festgestellt, dass das Sportgericht in Anhalt-Bitterfeld eine den Statuten entsprechende Entscheidung getroffen hat."

Der FV Merzien hatte für sich einen Platz in der neuen Kreisliga reklamiert, da diese Spielklasse aus seiner Sicht ähnlich wie die Kreisoberliga zuvor nach regionalen Gesichtspunkten gleichmäßig mit Bitterfelder und Köthener Teams besetzt sein sollte. In der Praxis hätte deshalb nach Ansicht der Ost-Köthener der ESV Petersroda absteigen müssen.

Der KFV Anhalt-Bitterfeld widersprach diesem Ansinnen jedoch und ordnete die Merziener in die neue 1. Kreisklasse West ein. "Aus den uns vorliegenden Statuten und Ausschreibungen kann man diese Argumentation jedoch nicht nachvollziehen", so Matthias Albrecht. Der Verband habe allen Absteigern aus der Kreisoberliga und allen Aufsteigern aus der Kreisklasse die Pflichtplätze eingeräumt und danach die weiteren Plätze gemäß seiner Ausschreibung vergeben. Und das ohne ein Regionalisierungsprinzip - sondern, wie ausgeschrieben, ausschließlich nach dem jeweiligen sportlichen Abschneiden.

Der FV Merzien kann gegen das Urteil nun erneut das Sportgericht des FSA anrufen. "Das steht ihnen natürlich frei und rechtlich auch zu", bestätigt Matthias Albrecht. Doch viel Erfolg dürfte so ein Anlauf nicht mehr haben.