Frau in Auto erschossen: Lebenslange Haft wegen Mordes

Darmstadt - Nach einem tödlichen Schuss auf eine Geschäftsfrau in ihrem Sportwagen hat das Landgericht Darmstadt einen Mann wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. „Zeugen sahen, wie ein ausgestreckter Arm aus dem Seitenfenster herauskam und im nächsten Moment fiel ein Schuss”, schilderte der Vorsitzende Richter Volker Wagner die Tat in Offenbach in der Urteilsbegründung am Donnerstag. Der 42 Jahre alte Marokkaner hat nach Auffassung des Gerichts am 9. Mai 2019 die Frau mit einem Schuss in den Hals tödlich verletzt. Die 44-jährige Schwester seiner Ex-Freundin wollte ihren Sohn vom Sport abholen, als der Angeklagte sich mit einem gemieteten Wagen neben sie stellte und abdrückte.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung prüft eine Revision.
Zwischen Mündung und Kopf hätten nur 50 bis 80 Zentimeter gelegen, sagte der Richter. „Das macht nur derjenige, der töten will.” Motiv sei gewesen, dass der Angeklagte die Geschäftsfrau dafür verantwortlich machte, dass sich ihre Schwester von ihm getrennt hatte. Die 44-Jährige sei das Feindbild gewesen.
GPS-Daten des Mietwagens zeigten zudem, dass der Angeklagte das Opfer verfolgt hat, so das Gericht. Der Streckenbericht zeige, dass er mehrfach vor den Schulen der Kinder der beiden Schwestern stand. Das Gericht schloss auch ein Streitgespräch vor dem Schuss aus. Dies hatte der Angeklagte behauptet. „Dass durch eine geschlossene Scheibe ein Wortwechsel stattfand, ist fernliegend”, sagte der Richter.
Ein Versehen bei der Schussabgabe schloss die Kammer ebenfalls aus. Dies hatte der Angeklagte einem psychiatrischen Gutachter gesagt. Er hatte erklärt, er habe die Waffe durchgeladen und entsichert von einem Bekannten bekommen. Er habe sie dabei gehabt, um sich zu schützen. Die Geschäftsfrau habe Männer auf ihn angesetzt, was das Gericht aber nicht glaubte.
Mit dem Urteil folgte das Gericht der Staatsanwaltschaft, die lebenslänglich wegen Mordes gefordert hatte. Die von der Anklage geforderte Feststellung der besonderen Schwere der Schuld traf die Kammer nicht, weil der Angeklagte „Ansätze von Einsicht und Reue” gezeigt habe. Die Verteidigung hatte auf Totschlag plädiert, weil die Waffe unbeabsichtigt losgegangen sei. (dpa/lhe)