Frankfurter Magistrat empfiehlt Ablehnung des "Radentscheid"

Frankfurt/Main - Der Frankfurter Magistrat hält den „Radentscheid” für rechtlich unzulässig. In einer am Montag beschlossenen Vorlage empfahl er der Stadtverordnetenversammlung, das Bürgerbegehren zum Ausbau von Radwegen abzulehnen. „Die Entscheidung des Magistrats ist keine politische Bewertung der Forderungen des Bürgerbegehrens”, betonte der für Wahlen und Abstimmungen zuständige Stadtrat Jan Schneider am Montag. „Es war allein zu prüfen, ob die formalen Voraussetzungen erfüllt sind.”
Ein Antrag auf Zulassung eines Bürgerentscheids müsse von mindestens drei Prozent der Wahlberechtigten bei der letzten Kommunalwahl unterzeichnet sein - derzeit gut 15 000 Menschen. Die Initiatoren des „Radentscheids” hatten im Sommer mehr als 40 000 Unterschriften eingereicht.
Nach den Vorgaben der Hessischen Gemeindeordnung müssen allerdings die Forderungen auch hinreichend konkret sein und einen nach den gesetzlichen Bestimmungen durchführbaren Vorschlag für die Deckung der Kosten enthalten, so Schneider. Hierbei seien einige der sieben Ziele des Bürgerbegehrens nicht konkret genug. (dpa/lhe)