Existenzgründung Existenzgründung: Mutige Menschen werden gefördert
Halle/MZ. - Bernd R., Theißen: Wir möchten nach 16 Jahren unser Friseurgeschäft in die Nachfolge an unsere Friseurin, 30 Jahre und berufserfahren, übergeben: entweder als Geschäftsübernahme auf Mietbasis oder als Friseur auf Rädern. Was wäre günstiger? Unsere Friseurin hat keinen Meisterbrief.
Antwort: Um ein Friseurgeschäft führen zu können, wird grundsätzlich der Meisterbrief vorausgesetzt. Da Ihre Friseurin fachlich qualifiziert und berufserfahren ist, könnte sie bei der Handwerkskammer für die Übernahme Ihres Geschäftes eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Diese ist in der Regel für zwei Jahre befristet. Sie ist mit der Verpflichtung verbunden, in dieser Zeit die Meisterprüfung abzulegen. Eine solche Ausnahmeregelung könnte sie auch für einen mobilen Friseurbetrieb beantragen. Um die beste Variante der Übernahme Ihres Geschäftes herauszufiltern, sollten Sie mit der Handwerkskammer Halle einen Beratungstermin in Ihrem Salon vereinbaren.
Sven H., Merseburg: Was ist der Vorteil des Startgeldes gegenüber einem anderen Darlehen?
Antwort: Vorteil des KfW-Startgeldes ist, dass Ihre Hausbank zu 80 Prozent von der Haftung freigestellt wird, da diese von der KfW-Mittelstandsbank übernommen wird. Somit wird Ihre Hausbank von Ihnen in weitaus geringerem Umfang als sonst üblich Kreditsicherheiten verlangen.
Corinna S., Jessen: Ich habe mich vor zweieinhalb Jahren mit einem Party-Catering-Service selbstständig gemacht, den ich jetzt auch erweitern möchte. Gibt es eine Fördermöglichkeit? Bei Gründung habe ich keine Förderung in Anspruch genommen. Mein Kapitalbedarf beträgt 30 000 Euro.
Antwort: Für Sie kommt noch das Startgeld als Förderdarlehen der KfW-Mittelstandsbank in Frage. Der Antrag darauf ist bis zu einem Unternehmensalter von drei Jahren möglich.
Nico S., Naumburg: Ich möchte mich in der Software-Branche als Existenzgründer selbstständig machen. Gibt es eine günstige Finanzierungsmöglichkeit? Mein Kapitalbedarf liegt bei rund 35 000 Euro.
Antwort: Existenzgründer im gewerblichen Bereich können das Startgeld der KfW-Mittelstandsbank als Förderdarlehen beantragen. Es kann bis zu einem maximalen Kapitalbedarf in Höhe von 50 000 Euro gewährt werden, davon 20 000 Euro für Betriebsmittel wie Warenbestände, laufende Kosten und Marketing. Die Laufzeit beträgt entweder fünf Jahre bei einer tilgungsfreien Zeit von einem Jahr, derzeitiger effektiver Zinssatz 4,23 Prozent. Oder die Laufzeit erstreckt sich über zehn Jahre bei einer tilgungsfreien Zeit von zwei Jahren, derzeitiger effektiver Zinssatz 4,33 Prozent. Der Antrag auf Startgeld muss vor Vorhabenbeginn in der Regel bei der Hausbank gestellt werden. Diese prüft Ihren Business-Plan und leitet den Antrag bei positivem Bescheid an die KfW-Mittelstandsbank weiter.
Gerd S., Saalekreis Ich bin angestellt und möchte mich im gewerblichen Bereich im Nebenerwerb selbstständig machen. Könnte ich das Startgeld beanspruchen?
Antwort: Ja, denn das Startgeld ist das einzige Darlehen, das auch für die Nebenerwerbsgründung möglich ist. Allerdings wird es nur dann ausgereicht, wenn die Nebenerwerbsgründung mit dem Ziel erfolgt, sie in eine gewerbliche Vollerwerbsexistenz zu überführen.
Frank W., Sangerhausen: Ich möchte mich mit einer Pilzzucht im Nebenerwerb selbstständig machen. Bekäme ich eine finanzielle Förderung durch die KfW-Mittelstandsbank?
Antwort: Eine Pilzzucht gehört zur landwirtschaftlichen Primärproduktion. Für diesen Bereich greift die klassische Wirtschaftsförderung nicht, auch nicht die Förderung der KfW-Mittelstandsbank. Ansprechpartner für Gründungen im Bereich der landwirtschaftlichen Primärproduktion ist das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten. Sie sollten sich hier bei dem Berater für Existenzgründungen, mit Sitz in Weißenfels, zu einem Gespräch anmelden.
Katrin B., Halle: Ich beziehe Arbeitslosengeld II und mir ist als Existenzgründer von der Arge Einstiegsgeld bewilligt worden. Wird das besteuert?
Antwort: Das Einstiegsgeld muss nicht versteuert werden. Es wirkt aber im Progressionsvorbehalt bei der Einkommenssteuererklärung mit. Dadurch könnte sich Ihr Steuersatz für ein steuerpflichtiges Einkommen erhöhen.
Kerstin F., Eisleben: Ich beziehe Arbeitslosengeld, absolviere eine Ausbildung zur Nageldesignerin. Mir wurde gesagt, dass ich für dafür notwendige Schulungen bei einer Bildungseinrichtung einen Bildungscheck von der Agentur für Arbeit bekommen könnte?
Antwort: Gemeint ist höchstwahrscheinlich der sogenannte Bildungsgutschein. Er wird von der Agentur für Arbeit für die Kostenübernahme kompletter Weiterbildungsmaßnahmen vergeben, nicht aber für die fachliche Vorbereitung auf eine Existenzgründung. Voraussetzung für die Bildungsgutschein-Förderung des Antragstellers ist zudem, dass die "Schulungsinstitution" über eine Zertifizierung (Zulassung) bei der Agentur für Arbeit verfügt.
Anja M., Eisleben: Ich erhalte Arbeitslosengeld und habe vor, als Existenzgründer mit einer Gulaschkanone übers Land zu fahren. Welche "Gesetzesscheine" brauche ich? Ich komme nicht aus der Gastronomie.
Antwort: Da Sie über keine gastronomische Qualifikation verfügen, sollten Sie an einer Gaststättenunterrichtung teilnehmen. Dieser Lehrgang erfolgt ohne Prüfung. Weiter benötigen Sie einen Gesundheitspass durch das Gesundheitsamt, ein polizeiliches Führungszeugnis, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt. Das alles muss aktuell sein. Des Weiteren müssten Sie eine unbefristete Reisegewerbekarte in der Kommune beantragen, wo sich der Hauptsitz Ihrer Firma befindet, um über Land fahren zu können. Die Kosten dafür liegen je nach Kommune zwischen 300 und 500 Euro. Und Sie bräuchten von den Eigentümern jeweils eine Standortgenehmigung. Näher informieren können Sie sich in der Broschüre "IHK-Starthilfe für Gründer", erhältlich unter www.halle.ihk.de
Katja N., Aschersleben: Ich befinde mich in der Ausbildung zur Kosmetikerin, beziehe Alg II, möchte mich selbstständig machen. Fördert die Agentur die Selbstständigkeit?
Antwort: Da Sie Hartz IV beziehen, ist die zuständige Arge Ihr Ansprechpartner. Sie können hier Einstiegsgeld beantragen. Das ist ein flexibler Zuschuss zum Alg-II-Bezug, dessen Gewährung im Ermessen des Trägers der Grundsicherung vor Ort liegt. Dazu müssen Sie ein Unternehmenskonzept vorlegen und die Tragfähigkeit von der Handwerkskammer Halle bestätigen lassen. Wichtig ist auch eine Teilnahme an einer vierwöchigen Qualifizierung, genannt Start-Ex, welche die Arge anbietet.
Fragen und Antworten notierten Anne Böttger und Dorothea Reinert.