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Existenzgründung Existenzgründung: Erfolgreich selbstständig

04.09.2011, 11:06

Halle (Saale)/MZ. - Bärbel Z., Halle: Mein Arbeitgeber geht Ende des Jahres in Rente. Ich stehe vor der Entscheidung, gekündigt zu werden oder das Dienstleistungs-Einzelunternehmen zu übernehmen. Ich möchte die Firma weiterführen. Gibt es speziell für diesen Fall (vom Angestelltenverhältnis in die Selbstständigkeit) auch staatliche Fördermaßnahmen?

Antwort: Unabhängig davon, ob Sie ein neues Unternehmen - sozusagen "auf der grünen Wiese" - errichten oder ein alteingesessenes Unternehmen als neue Inhaberin weiterführen wollen - in beiden Fällen gelten Sie als Existenzgründerin und können auf das Förderinstrumentarium des Bundes oder auch des Landes Sachsen-Anhalt zurückgreifen. Dabei geht es in Ihrem Falle sicher zunächst um die Finanzierung des Kaufpreises, den der bisherige Eigentümer für sein Unternehmen verlangt. Hierfür steht beispielsweise der "KfW-Gründerkredit - StartGeld" zur Verfügung, den Sie wie alle anderen Förderdarlehen auch bei einer Bank Ihrer Wahl, in der Regel Ihre Hausbank, beantragen müssen. Setzen Sie sich vorher mit Ihrer Industrie- und Handelskammer zusammen, um gut auf die Bankenverhandlungen vorbereitet zu sein.

Lukas F., Dessau-Roßlau: Ich möchte mich als Handwerker selbstständig machen und verschiedene Dienstleistungen anbieten. Ich benötige ein Auto, einen Anhänger, Werkzeuge und Maschinen. Außerdem möchte ich mir ein Büro einrichten. Dazu benötige ich etwa 70 000 Euro. Gibt es Fördermittel?

Antwort: Für Ihr Vorhaben wäre der "KfW-Gründerkredit - StartGeld" zu empfehlen. Im "StartGeld", das es in dieser Form seit 1. April 2011 gibt, werden Finanzierungsmittel bis zu einer Höhe von 100 000 Euro Fremdfinanzierung ausgegeben. Die Laufzeit ist bis zu zehn Jahre möglich. Dazu können Sie bis zu zwei tilgungsfreie Anlaufjahre wählen, das heißt, Sie bezahlen in der tilgungsfreien Zeit nur die Zinsen. Wichtig: Die Kreditmittel müssen vor Finanzierungsbeginn bei Ihrer Hausbank beantragt werden. Im "StartGeld" sind auch Betriebsmittelfinanzierungen bis 30 000 Euro möglich.

Thomas D., Mansfelder Land: Was ist der Vorteil des "KfW-Gründerkredites - StartGeld" gegenüber anderen Darlehen und mit welchem Zinssatz müsste ich rechnen?

Antwort: Der Vorteil des "KfW-Gründerkredites - StarGeld" ist, dass Ihre Hausbank zu 80 Prozent von der Haftung freigestellt wird, da diese von der KfW-Bankengruppe übernommen wird. Damit ist die Hausbank nur mit 20 Prozent im Kreditrisiko. Die Zinsen liegen derzeit bei einer Kreditlaufzeit bis zu fünf Jahren bei 4,84 Prozent effektiv, bei einer Laufzeit bis zehn Jahren bei 4,96 Prozent effektiv.

Gerd M., Saalekreis: Mein Vater (60) führt einen Baubetrieb und möchte diesen an mich übergeben. Ich bin Geselle im Maurerhandwerk. Kann ich diesen Betrieb im Einzelunternehmen weiter führen?

Antwort: Im Handwerksrecht ist geregelt, dass in einem Einzelunternehmen eine Person sein muss, die über die handwerksrechtlichen Voraussetzungen (Besitz des Meisterbriefes) verfügt. Das kann der Unternehmer selbst sein. Er kann aber auch einen fachlichen Leiter mit Meisterbrief beschäftigen. In Ihrem Fall könnten Sie den Betrieb übernehmen und Ihren Vater mit dem Meisterbrief als fachlichen Leiter einstellen. Sie sollten zeitnah die Meisterprüfung ablegen. Als Handwerksmeister haben Sie dann die handwerklichen Voraussetzungen und können das Unternehmen führen, ohne einen anderen Meister beschäftigen zu müssen.

Hans L., Burgenlandkreis: Ich beabsichtige, mein Unternehmen zu verkaufen. Muss ich dafür Umsatzsteuer zahlen?

Antwort: Wenn Sie das Unternehmen im Ganzen verkaufen und der Käufer es weiterführt, zahlen Sie keine Umsatzsteuer. Verkaufen Sie das Anlagevermögen einzeln, ist der Verkaufsumsatz umsatzsteuerpflichtig.

Tobias R., Bernburg: Ich habe mich vor einem halben Jahr selbstständig gemacht. Jetzt habe ich gehört, dass es Zuschüsse gibt für einen Coach beziehungsweise für einen Unternehmensberater?

Antwort: Es gibt das Gründercoaching Deutschland und hier zwei Möglichkeiten. Wenn Sie sich aus der Arbeitslosigkeit heraus gegründet haben, können Sie innerhalb der ersten zwölf Monate nach Gründung einen Zuschuss von maximal 4 000 Euro Nettoberatungskosten beantragen. Davon sind 90 Prozent reiner Zuschuss, der an Sie oder gleich an Ihren Coach ausgezahlt werden kann. Zehn Prozent müssen Sie als Eigenanteil tragen. Für alle anderen Existenzgründer bis fünf Jahre nach Gründung gilt: Gründercoaching Deutschland - Nettoberaterkosten bis maximal 6 000 Euro möglich. Dabei gilt in den neuen Bundesländern: 75 Prozent Zuschuss vom europäischen Investitionsfonds, 25 Prozent Eigenanteil. Anträge werden jeweils bei IHK oder HWK gestellt.

Sven T., Saalekreis: Ich erhalte Arbeitslosengeld und möchte mich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig machen. Wie fördert das die Agentur für Arbeit?

Antwort: Bei Gründung aus der Arbeitslosigkeit heraus erhalten Sie einen Gründungszuschuss. Die Förderdauer beträgt maximal 15 Monate und gliedert sich in zwei Phasen: In den ersten neun Monaten nach dem Unternehmensstart gibt es einen Zuschuss in Höhe Ihres monatlichen Arbeitslosengeldes I (Alg I) plus einer monatlichen Pauschale von 300 Euro für die soziale Absicherung wie zum Beispiel Kranken- und Pflegeversicherung. Danach kann sich eine zweite Förderphase von weiteren sechs Monaten anschließen. Allerdings müssen Sie vor Beginn der zweiten Phase den Antrag auf Weitergewährung stellen und hierbei Ihre Geschäftstätigkeit und Ihre hauptberuflichen unternehmerischen Aktivitäten nachweisen. Generelle Voraussetzungen für den Gründungszuschuss sind unter anderem, dass bei Aufnahme der Selbstständigkeit noch ein Anspruch auf Alg I (nicht Alg II) von mindestens 90 Tagen besteht und durch die Existenzgründung die Arbeitslosigkeit beendet wird. Bitte beachten Sie, dass das Bundesarbeitsministerium im Herbst 2011 eine Neuregelung des Gründungszuschusses plant, die Veränderungen bei dieser Förderleistung mit sich bringen wird. Informieren Sie sich rechtzeitig bei Ihrer zuständigen Arbeitsagentur.

Jürgen H., Wittenberg: Ich habe die Möglichkeit, mich in meinem Unternehmen in der Chemiebranche "einzukaufen" und kann Anteile in Höhe von 25 Prozent von einem ausscheidenden Gesellschafter übernehmen. Zur Zeit bin ich noch Angestellter, möchte dann aber selbstständig sein. Die Kaufsumme beträgt circa 250 000 Euro. Gibt es Fördermittel? Der Standort liegt in Sachsen-Anhalt.

Antwort: Es kommen zwei Möglichkeiten in Frage. Einmal der "KfW-Gründerkredit - Universell". Der maximale Kreditbetrag beträgt hier zehn Millionen Euro (ein Mindestbetrag ist nicht festgelegt). Die Laufzeit ist bis zu 20 Jahre möglich, bei bis zu drei tilgungsfreien Jahren. Der derzeitige Zinssatz beginnt ab 3,09 Euro bei einem risikogerechten Zinssystem, abhängig von Sicherheiten und Bonität, die von der Bank ermittelt werden. Die Bank muss also "mitspielen". Eine Haftungsfreistellung wie beim "KfW-Gründerkredit - StartGeld" gibt es nicht. Und zum anderen käme das ERP-Kapital für Gründung in Frage: bis zu 500 000 Euro Höchstkreditsumme, maximale Laufzeit 15 Jahre bei sieben tilgungsfreien Anlaufjahren. Zudem muss Eigenkapital vorhanden sein - in den neuen Bundesländern von zehn Prozent. Das müssen keine Barmittel sein, sondern können beispielsweise Sicherungsübereignungen wie Haus, Grundstück, Eigenleistungen, Schenkungen sein. Der Zinssatz in den neuen Bundesländern beträgt derzeit im ersten bis dritten Jahr 1,10 Prozent effektiv, ab drittem Jahr 3,52 Prozent effektiv. 40 Prozent der Kreditsumme, maximal 500 000 Euro, werden von der KfW ausgegeben, ohne dass Sie Sicherheiten hinterlegen müssen. Die übrigen 50 Prozent können entweder über den "KfW-Gründerkredit - Universell", die Investitionsbank Sachsen-Anhalt oder über ein Hausbankdarlehen abgedeckt und möglicherweise mit einer Bürgschaft der Bürgschaftsbank abgesichert werden.

Sabine T., Salzatal: Ich habe mein Unternehmenskonzept geschrieben und brauche für die Agentur für Arbeit eine fachkundige Stellungnahme. Wo bekomme ich sie und welche Unterlagen brauche ich?

Antwort: Die fachkundige Stellungnahme erteilt Ihnen zum Beispiel die IHK oder die Handwerkskammer. Eine Checkliste für die notwendigen Unterlagen und das Bewertungssystem finden Sie im Internet unter www.halle.ihk.de
im Bereich Starthilfe und Unternehmensförderung.