Erneute Klage von Ex-Intendant Latchinian auf Einstellung

Rostock - Ein knappes Jahr nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) zugunsten des Ex-Intendanten des Volkstheaters Rostock, Sewan Latchinian, klagt dieser erneut auf Fortbestand seines früheren Arbeitsvertrags. Es gehe nun um eine weitere fristlose Kündigung durch die Volkstheater Rostock GmbH vom Februar 2017, teilte das Landgericht Rostock am Donnerstag mit. Diese Kündigung sei vom Volkstheater wegen eines gestörten Vertrauensverhältnisses ausgesprochen worden. Danach soll Latchinian in einer Talkshow gegen seine Verschwiegenheitspflicht verstoßen haben. Zudem habe er seinen Dienstherrn öffentlich verunglimpft.
Latchinian ist laut Gericht dagegen der Meinung, dass keine Gründe für eine Kündigung vorliegen und er sich nicht illoyal verhalten habe. Das Vertrauensverhältnis sei nicht zusätzlich gestört worden. Latchinian war am Donnerstag zunächst nicht zu erreichen. Er ist derzeit künstlerischer Leiter der Hamburger Kammerspiele.
Wie der Aufsichtsratsvorsitzende der Volkstheater Rostock GmbH, Dirk Zierau, der Deutschen Presse-Agentur sagte, gebe es aktuell Verhandlungen mit Latchinian über eine außergerichtliche Einigung. Diese stünden nach seinen Informationen kurz vor einem positiven Abschluss. Es sei das Ziel von Oberbürgermeister Claus Ruhe Madsen (parteilos), dieses Verfahren sachgerecht zu Ende zu bringen. „Solche Verfahren tun dem Ruf des Volkstheaters nicht gut”, erklärte Zierau. Alles, was wirtschaftlich vertretbar ist, müsse um der Sache willen getan werden.
Den Prozess um die erste Kündigung hatte Latchinian letztinstanzlich gewonnen. Dabei ging es unter anderem um einen Vergleich der Theaterpolitik Mecklenburg-Vorpommerns mit den Zerstörungen der Terrormiliz IS. Die Kündigung wurde zunächst zurückgezogen, doch die folgenden Monate waren weiter von teils heftigen Streitereien geprägt. Bis dann im Juni 2016 die zweite Kündigung erfolgte, die vom Landgericht im Dezember 2016 als unwirksam angesehen wurde. Das Oberlandesgericht ließ dagegen keine Revision zu. Wie Zierau sagte, sei nach der Bestätigung der Entscheidung durch den BGH seitens des Volkstheaters eine Zahlung geleistet worden, über deren Höhe konnte er keine Angaben machen. (dpa)