Eiskunstlaufen Eiskunstlaufen: Verband erleidet Niederlage
München/dpa. - Das Münchner Landgerichtlehnte am Dienstag den Widerspruch der Deutschen Eislauf-Union (DEU)gegen eine Einstweilige Verfügung ab, welche die Betreuung des Paaresdurch Steuer bei dem Wettkampf am Freitag und Samstag erlaubt. DieDEU-Vertreter um Präsident Dieter Hillebrand kündigten nach derVerhandlung in München noch vor der schriftlichen UrteilsbegründungBeschwerde beim Oberlandesgericht an.
«Wir sind jetzt ganz froh», sagte Anwältin Karla Vogt-Röller nachdem positiven Urteilsspruch für ihre Mandanten. Sawtschenko/Szolkowyhatten geklagt, weil sie beim Wettkampf auf ihren Trainer angewiesenseien. «Wir fühlen uns in unserer Rechtsauffassung bestätigt»,erklärte die Anwältin. Das Eislauf-Paar und Steuer nahmen nicht ander knapp einstündigen Verhandlung teil. An diesem Mittwoch will dasTrio wie geplant nach Moskau fliegen.
Das Gericht stellte offenbar das Grundrecht auf Ausübung derBerufsfreiheit über das Verbandsrecht der DEU. Die Eislauf-Union warim «Fall Steuer» bei der schon dritten Einstweiligen Verfügung derSaison erstmals von einem Gericht angehört worden, was bisher ausZeitgründen vor den Wettkämpfen nicht möglich gewesen war. DerVerband will mit dem ehemaligen Paarlauf-Weltmeister Steuer wegenseiner Rolle als «IM Torsten» in der DDR grundsätzlich nicht mehrzusammenarbeiten.
An dem Fall hängt auch die finanzielle Förderung des Verbandesdurch das Bundesinnenministerium (BMI), das schon einmal Geldzurückgehalten hatte, weil die DEU sich nicht klar positionierthatte. «Ohne öffentliche Gelder ist die DEU nicht in der Lage, weiterzu bestehen. Es geht um einen ganzen Verband», führte DEU-Vizepräsident und Anwalt Uwe Harnos aus. Die weitere Entwicklung desFalles hängt aus Sicht der Anwältin Vogt-Röller vor allem von derHaltung des BMI ab. «Der Druck kommt von dort, das ist in derVerhandlung ganz deutlich geworden», sagte sie.