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Eishockey Eishockey: DEB Präsident zu Bewährungsstrafe verurteilt

22.11.2002, 21:16

Bochum/dpa. - Der Präsident des Deutschen Eishockey-Bundes (DEB), Rainer Gossmann, ist vom Bochumer Landgericht am Freitag wegen Steuerhinterziehung zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Außerdem verhängten die Richter eine Geldbuße von 1,25 Millionen Euro.

In dem kurzfristig anberaumten Prozess hatte Gossmann zugegeben, zwischen 1994 und 1999 rund 460 000 Euro Steuern hinterzogen zu haben. Der 60-Jährige hatte dem Finanzamt unter anderem verschwiegen, dass sich sein Vermögen auf einem Stiftungskonto in Liechtenstein vermehrt hat. Darüber hinaus war er in Schwarzgeldzahlungen an Spieler des Eishockeyclubs Düsseldorfer EG (DEG) verstrickt.

Die Bochumer Staatsanwaltschaft hatte erst Anfang der Woche Anklage gegen Gossmann erhoben. Kurz vor der Verhandlung eröffnete die 6. Strafkammer des Landgerichts unter Verzicht auf jegliche Fristen das Verfahren. Der mit Spannung erwartete Prozess fand somit fast unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Gossmann hatte seinen Urlaub verlegt, um sich dem Verfahren sofort stellen zu können.

Im Prozess bezeichnete er seine illegalen Steuertricks als «große Eselei». Er habe immer nur der DEG helfen wollen. Seine privaten Zuwendungen an den Verein, bei dem er von 1960 bis 1970 selbst im Tor stand, bezifferte Gossmann auf rund 2,5 Millionen Euro. «Ich habe immer Geld nachgeschossen, damit nicht alles den Bach runtergeht», sagte der DEB-Präsident.

Gossmann, der bis vor wenigen Jahren eine Gebäudereinigungsfirma mit zuletzt 22 000 Mitarbeitern besaß, war im September 2000 erstmals festgenommen worden. Insgesamt saß der Eishockey-Präsident rund zwei Wochen in Untersuchungshaft.

Die Staatsanwaltschaft war dem Funktionär und Unternehmer auf die Schliche gekommen, weil sein Name auf einer CD-ROM mit Daten aus der Kanzlei eines Liechtensteiner Treuhänders auftauchte. Mit Hilfe dieses Mannes hatte der Großunternehmer heimlich Geld am Fiskus vorbeigeschleust.

Neben der Steuerhinterziehung wurde der Angeklagte auch wegen Vorteilsgewährung verurteilt. Er muss verantworten, dass die Vergabe eines Auftrages an eine seiner Firmen offenbar an die Zahlung von rund 25 500 Euro gekoppelt war.

Gossmann war bis Anfang 1995 Schatzmeister der DEG. Seit knapp acht Jahren ist er Präsident des DEB. In dieser Zeit will er nach eigenen Angaben weder Reisekosten abgerechnet noch Aufwandsentschädigungen eingefordert haben. «Ich habe dem DEB viel Geld gespart», sagte er am Freitag. Ob er sich am 30. November zur Wiederwahl stellt, ist noch unklar. «Ich werde öffentlich Stellung beziehen und mich dann entscheiden», sagte er am Rande des Prozesses.