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Eigentum Eigentum: Schadensersatz für Hausschäden durch Nachbar

16.04.2008, 11:26
Einfamilienhaus. (Foto: dpa)
Einfamilienhaus. (Foto: dpa) dpa/dpaweb

Karlsruhe/Würzburg/dpa. - Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe hervor, auf das das Institut für Wirtschaftspublizistik in Würzburg hinweist (Az.: V ZR 17/07). Sind dafür aber Arbeiten auf dem Nachbargrundstück erforderlich, hängt die mögliche Kostenerstattung von der Zustimmung der Nachbarn ab.

In dem Fall hatten die Kläger aus Nordrhein-Westfalen Schadensersatz gefordert, weil ein direkt an ihr Haus angebauter Neubau nur zum Teil über ein Fundament verfügte. Dadurch sei die Standfestigkeit ihres eigenen Hauses beeinträchtigt, argumentierten die Eigentümer. Sie beklagten unter anderem die Planerin. Die Nachbarn hatten sich mit den erforderlichen Arbeiten auf ihrem Grundstück einverstanden erklärt.

Die Bundesrichter stellten mit dem Urteil den Spruch der ersten Instanz wieder her. Diese hatte die Planerin antragsgemäß zur Zahlung der Kosten verurteilt, die für eine fachgerechte «Unterfangung» des Neubaus mindestens notwendig sind.

Zudem sollte sie alle weiteren Kosten der Unterfangung zahlen und für Schäden am Haus der Kläger aufkommen, die durch die nicht richtig durchgeführten Bauarbeiten resultierten. Dagegen war die Beklagte in Revision gegangen. Zuvor waren mit dem Fall das Landgericht Detmold und das Oberlandesgericht Hamm befasst gewesen.