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Düsseldorf - Hertha BSC Düsseldorf - Hertha BSC: Einspruch abgewiesen - Skandalspiel wird nicht wiederholt

Von Frank Hellmann 21.05.2012, 07:45

Frankfurt (Main)/MZ. - Michael Preetz hatte mit nervös zuckenden Augenbrauen die Urteilsbegründung verfolgt. Werner Gegenbauer im Sepp-Herberger-Raum des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) immer wieder mit den Füßen unter dem Tisch gewippt. Als Hans E. Lorenz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, seine Ausführungen abgeschlossen hatte, warum der Einspruch gegen die Spielwertung des Relegationsspiel in Düsseldorf als unbegründet zurückgewiesen werde, erhoben sich der Sportdirektor und der Präsident des Hauptstadtklubs, um an der rot getäfelten Wand entlang zu schreiten und der Gegenseite zu gratulieren: Fortunas Finanzvorstand Paul Jäger nahm den Handschlag an. Doch die Szene symbolisierte mitnichten, dass die Besetzung von erster und zweiter Bundesliga für die kommende Saison geklärt ist.

Die Berliner werden das juristische Nachspiel vor die nächste Instanz zerren. Die vom Sportgericht auf 24 Stunden verkürzte Einspruchsfrist nimmt Hertha wahr, teilte Anwalt Christoph Schickhardt sogleich im Foyer mit. Für die Begründung hat der Verein weitere 24 Stunden Zeit, dann entscheidet in dieser Woche das DFB-Bundesgericht mit dem früheren Justiziar Götz Eilers über ein Verfahren, „dass es in einer solchen Tragweite noch nie gegeben hat“, wie Lorenz sagte. Ob der detailversessene Rechtsexperte Eilers zu einem anderen Urteil kommt, gilt als nicht ausgeschlossen.

Schickhardt gab sich jedenfalls hoffnungsvoll. „Wir haben Anspruch auf ein faires und reguläres Relegationsspiel. Wenn der Elfmeterpunkt fehlt, Hunde ohne Maulkorb auf den Platz laufen, kann davon nicht die Rede sein.“ Der 57-Jährige erklärte, er habe der Berliner Delegation sogleich zum weiteren Beschreiten des Rechtsweges geraten. Überdies sei den Schilderungen des Fifa-Schiedsrichters Wolfgang Stark mit den Angriffen auf seine Person viel zu viel Raum bei der Beweisaufnahme eingeräumt worden. Stattdessen müssten endlich Fernsehbilder her: „Die Videobeweise werden zeigen, dass die Umstände ganz klar zu einer Schwächung geführt haben.“ Der gewiefte Sportanwalt blendete in seiner Argumentation geflissentlich aus, dass ihm Lorenz mit der Urteilsbegründung eine ziemliche Breitseite verpasst hatte: „Es hat bei Hertha geheißen, es hätte eine psychologische Beeinträchtigung vorgelegen. Dieser Nachweis wurde nicht geführt. Die Rhythmusstörungen betrafen beide Mannschaften.“ Überdies warnte der 60-Jährige vor Nachahmung: „Wird bald Einspruch erhoben, weil ein dunkelhäutiger Spieler nach Beleidigungen in der 20. Minute danach keinen Ball mehr trifft?“ Außerdem wirkten die Attacken der Hertha-Profis auf Stark nicht sonderlich überzeugt, dass wirklich Todesangst bei den Gästen geherrscht habe. Und: Zwei der insgesamt drei Unterbrechungen seien ursächlich aufs Konto der Hertha-Fans gegangen.

Lorenz sprach Schiedsrichter Wolfgang Stark ein Sonderlob aus; auch an der letzten Nachspielzeit sei nichts zu bemängeln gewesen, „1:30 Minuten waren angezeigt, 1:33 wurden gespielt.“ Lorenz: „Spiele werden auf dem Platz und nicht am Richtertisch entschieden.“ Er verdeutlichte, dass Paragraf 17 der Rechts- und Verfahrensordnung gegriffen hätte, wenn ein Spieler verletzt und körperlich attackiert worden – „völlig klar, dann wäre das Spiel annulliert worden“, so Lorenz. Und: Wäre der Rasen der Düsseldorfer Arena nicht geräumt worden, „hätte eine Spielumwertung stattgefunden.“ Lorenz sagte, der Platzsturm sei „nicht in feindseliger Haltung erfolgt und diente nicht dazu, Gewalt auszuüben, sondern das Aufstiegsgefühl auszuleben.“ Logisch, dass Schickhardt hier seinen Konter setzte: „Muss es denn Verletzte geben?“

Unendlich in die Länge werde sich das Verfahren indes nicht ziehen – Schickhardt deutete am Montag an, sich dem nächsten Urteil, mutmaßlich Donnerstag oder Freitag verkündet, zu beugen. Düsseldorfs Vorstandsmitglied Jäger findet die Fortsetzung höchst überflüssig. „Ich hätte mir gewünscht, dass Hertha die überzeugende Begründung des Gerichts einsieht.“ Und der Handschlag schon den Schlussstrich bedeutet hätte.