Deutscher Mietbund Deutscher Mietbund: Bei Indexmiete darf Vermieter keine weitere Erhöhung vornehmen
Berlin/dpa. - Anhebungen auf die ortsüblicheVergleichsmiete oder Mieterhöhungen aufgrund vonModernisierungsmaßnahmen seien dann nicht möglich. Ausnahmen geltennur für Veränderungen durch bestimmte Baumaßnahmen.
Voraussetzung für eine Anhebung der Miete im Rahmen desIndexmietvertrags ist, dass die bisherige Miete mindestens ein Jahrlang unverändert geblieben ist, fügt der Mieterbund hinzu. Außerdemmüsse eine solche Vereinbarung immer schriftlich fixiert werden.Hintergrund von Indexmieten sei, dass die allgemeinenLebenshaltungskosten in der Regel schneller als die Mietpreisesteigen.
Viele Vermieter legen Mietern deshalb bei der Neuvermietung einerWohnung einen sogenannten Indexmietvertrag vor. Dieser koppelt dieAnhebung an den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindexfür die Lebenshaltung der privaten Haushalte in Deutschland.
Weitere Informationen zu Mieterhöhungen, ortsüblicherVergleichsmiete, Staffel- und Indexmiete finden sich in der Broschüre«Mieterhöhung». Für 5 Euro ist sie bei allen örtlichen Mietervereinenerhältlich. Zuzüglich 1,20 Euro kann sie auch beim DMB-Verlag, 10169Berlin oder unter www.mieterbund.de bestellt werden.