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Corona-Neuinfektion: Reiserückkehrer lassen Zahl steigen

23.07.2020, 13:16
Ein Wattestäbchen eines Corona Abstriches wird bearbeitet. Foto: Oliver Berg/dpa/Archiv
Ein Wattestäbchen eines Corona Abstriches wird bearbeitet. Foto: Oliver Berg/dpa/Archiv dpa

Hamburg - Zwei Wochen vor Ende der Sommerferien in Hamburg ist die Zahl der nachgewiesenen Corona-Infektionen so deutlich wie lange nicht mehr gestiegen. Seit Mittwoch seien 24 weitere bestätigte Fälle hinzugekommen, teilte die Gesundheitsbehörde am Donnerstag mit. So viele Neuinfektionen habe es seit dem 15. Mai nicht mehr gegeben. Zumeist handele es sich um Reiserückkehrer aus Risikogebieten. „In den vergangenen Tagen haben sich sehr viele Rückkehrer aus Risikogebieten bei den Gesundheitsämtern gemeldet”, sagte eine Sprecherin. „Ein Großteil davon kam aus der Türkei.” Sie befänden sich nun in Quarantäne.

In der zurückliegenden Woche gab es demnach insgesamt 46 Neuinfektionen. Das sind 2,6 pro 100 000 Einwohner - mehr als doppelt so viele wie am Vortag. Auch damit liegt das Infektionsgeschehen in Hamburg aber weiterhin weit unter dem Grenzwert von 50 Neuinfektionen, ab dem der Senat über erneute Einschränkungen zur Eindämmung der Pandemie beraten müsste.

Alle Hamburgerinnen und Hamburger, die aus einem vom Robert Koch-Institut (RKI) als Risikogebiet eingestuften Land zurückkehren und keinen negativen Corona-Test vorweisen können, müssen sich sofort beim zuständigen Gesundheitsamt melden und in eine zweiwöchige Isolation begeben - so regelt es die Eindämmungsverordnung. Testen lassen kann man sich laut RKI zum Teil auch schon in den Risikoländern selbst, darunter auch in der Türkei. Der Test darf bei der Einreise nach Deutschland aber nicht älter als 48 Stunden sein.

Im Gespräch ist auch die Einrichtung eines Testzentrums am Hamburger Flughafen. Zunächst müssten aber die Ergebnisse der Beratungen der Gesundheitsminister von Bund und Ländern dazu am Freitag abgewartet werden, sagte eine Flughafensprecherin. Man müsse die gesetzlichen Anforderungen kennen, etwa ob Tests bei allen Reiserückkehrern verpflichtend sein sollen oder möglicherweise nur bei solchen aus Risikogebieten. Auch die Frage der Kostenübernahme ist noch ungeklärt.

Unter den 24 neuen Fällen sind auch 7 in einer Flüchtlingsunterkunft in Wandsbek. Die insgesamt 277 dort lebenden Menschen seien unter Quarantäne gestellt worden und würden nun mehrfach getestet, teilte die Gesundheitsbehörde mit. Es solle geprüft werden, wie viele Personen über die aktuell bestätigten Fälle hinaus betroffen sind und welche Kontaktketten bestehen.

Die flüchtlingspolitische Sprecherin der Linksfraktion in der Bürgerschaft kritisierte die beengte Unterbringung der Flüchtlinge in Corona-Zeiten. Mit den Infektionen in Wandsbek sei nun das passiert, wovor Wissenschaftler, das Robert Koch-Institut, die Europäische Kommission und das UN-Flüchtlingshilfswerk gewarnt hätten, erklärte Carola Ensslen. „Statt vorbeugend die Belegung zu entzerren, hat der Senat sehenden Auges solche Infektionen in Kauf genommen.”

Nach wie vor ungewiss ist die Zahl der Infektionen in einer Pflegeeinrichtung in Bramfeld, wo Anfang der Woche ein ins Krankenhaus gebrachter Bewohner positiv getestet worden war. Auch dort hatte das zuständige Gesundheitsamt Quarantäne und Reihentests bei Bewohnern und Mitarbeitern angeordnet. Erste Ergebnisse sollten am Freitag vorliegen. Mit den Ergebnissen aus der Flüchtlingsunterkunft in Wandsbek sei frühestens am Wochenende zu rechnen, sagte ein Sprecher.

Angesichts des Wochenendes appellierten die Behörden auch noch einmal an die Vernunft vor allem der jüngeren Hamburgerinnen und Hamburger. „Wir heben mahnend den Zeigefinger”, es nicht wieder zu Massen-Partys ohne Abstand wie am vergangenen Wochenende auf St. Pauli und im Schanzenviertel kommen zu lassen, sagte ein Sprecher. Ansonsten sei es wahrscheinlich, dass in der kommenden Woche eine Allgemeinverfügung ergehe, mit der der Alkoholverkauf in den Ausgehvierteln befristet eingeschränkt werde. Sollte es am Wochenende dennoch wieder zu größeren Ansammlungen kommen, bei denen die Corona-Regeln missachtet werden, könne die Polizei entsprechende Maßnahmen aber auch nach dem Seuchenschutzgesetz anordnen. (dpa/lno)