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Bußgeldrechner Bußgeldrechner: Mit welchem Bußgeld müssen Sie rechnen?

17.04.2018, 08:01
Zwei Polizeibeamte während einer Geschwindigkeitskontrolle: Rasen kann mitunter ganz schön teuer werden.
Zwei Polizeibeamte während einer Geschwindigkeitskontrolle: Rasen kann mitunter ganz schön teuer werden. Thomas Christel/Archiv

Halle (Saale) - Welches Bußgeld kommt auf Sie zu? Droht Ihnen ein Fahrverbot?

Der Bußgeldkatalog: Wichtiges auf einen Blick

Falsch geparkt, zu schnell gefahren oder den korrekten Abstand nicht eingehalten: Im Straßenverkehr kann es schnell zu einem Bußgeld kommen.

Richtig teuer wird es aber erst, wenn noch Punkte in Flensburg dazukommen oder ein Fahrverbot droht. Damit Sie dem entgehen, können Sie hier noch einmal alle wichtigen Fakten rund um das Bußgeld in Deutschland nachlesen.

Verjährung der Punkte

Nach aktueller Regelung werden die Punkte auf dem Konto in Flensburg auch dann fristmäßig getilgt, wenn neue dazukommen. Schwere Ordnungswidrigkeiten, welche mit einem Punkt bestraft werden, verfallen nach zweieinhalb Jahren. Vergehen, die mit 2 Punkten geahndet werden, verlieren ihre Gültigkeit nach fünf Jahren.

Schwere Straftaten ziehen drei Punkte in Flensburg mit sich und sind erst nach zehn Jahren getilgt.
Punkte im Fahreignungsregister, die vor der Änderung im Mai 2014 erworben wurden, werden nach dem alten System getilgt. Ihre Verjährungsfrist kann sich verlängern, wenn ein neuer Punkt in der Zeit dazukommt. Außerdem gelten für sie auch noch die alten Tilgungsfristen.

So können Punkte abgebaut werden

Um den Punktestand zu reduzieren, kann das Fahreignungsseminar (FES) besucht werden. Jedoch ist dies nur möglich, wenn der Kfz-Fahrer nicht mehr als fünf Punkte besitzt und in den letzten fünf Jahren auch nicht ein solches Seminar besucht hat.

Die Teilnahme am FES baut einen Punkt ab. Das Seminar besteht aus einem verkehrspädagogischen (2x 90 Minuten) und einem verkehrspsychologischen Teil (2x 75 Minuten).