Bundesverkehrsministerium: Traditionsschiffe fahren weiter

Rostock/Berlin - Das Bundesverkehrsministerium hat eine für die Traditionsschifffahrt positive Entscheidung getroffen. Das Ministerium teile die Rechtsauffassung der Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung (BSU) zur Eigenschaft des historischen Eisbrechers „Stettin” als Traditionsschiff nicht, hieß es am Mittwoch auf eine Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Der Bericht der BSU bedürfe einer sorgfältigen Bewertung, die noch nicht abgeschlossen sei. „Grundsätzlich: Wir können Sie beruhigen, die Traditionsschiffe können ihren Betrieb aufrechterhalten”, teilte das Ministerium mit.
Hintergrund ist der BSU-Untersuchungsbericht zum Zusammenstoß der „Stettin” mit einer Fähre bei der Rostocker Hanse Sail 2017. Darin hatte die BSU Anfang August die Unfallursache auf mehrere Beteiligte verteilt. Gleichzeitig wurde darauf verwiesen, dass die „Stettin” nach BSU-Einschätzung nicht der Sicherheitsrichtlinie für Traditionsschiffe unterworfen sei, sondern als Fahrgastschiff unter anderem der EU-Fahrgastrichtlinie für Passagierschiffe unterliege. Diese Richtlinie könne das Schiff jedoch nicht erfüllen.
Dabei gehe es insbesondere um die sogenannte Leckstabilität: Ein Schiff darf nicht untergehen, selbst wenn einzelne Abteilungen nach einem Unfall volllaufen. Die BSU empfahl deshalb, der „Stettin” das Sicherheitszeugnis für Traditionsschiffe zu entziehen. Nach Einschätzung der Betreiber der „Stettin” sei das Schiff wie rund zehn weitere Schiffe in Deutschland von dieser positiven Entscheidung betroffen. (dpa)