Bodenrichtwerte veröffentlicht Bodenrichtwerte veröffentlicht: Sanierungsgebiet ist teuerstes Pflaster
Staßfurt/MZ. - Das Staßfurter Katasteramt hat die Bodenrichtwerte für den Landkreis Aschersleben-Staßfurt veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte liegen im Vergleich zum Vorjahr überwiegend auf gleichem Niveau. "Die meisten Baulandverkäufe für den individuellen Wohnungsbau wurden in Löderburg mit 16, Staßfurt und Ermsleben mit sieben und Westdorf mit vier registriert", berichtete der Leiter des Katasteramtes, Klaus Liebig. In einigen Gemeinden hat der Gutachterausschuss auf Grund vorliegender Verkäufe das Wertniveau des jeweiligen Bodenrichtwertes über dem Vorjahreswert beschlossen. Als Beispiele nannte Liebig Amesdorf, Ermsleben das Wohngebiet Hagenbreite, Groß Schierstedt und in Westdorf das Wohngebiet Landgraben. Im Mehringer Wohngebiet Am Weinberg liegt der aktuelle Bodenrichtwert unter dem Vorjahresniveau. Am teuersten ist das erschlossene Bauland mit 210 Mark pro Quadratmeter im Ascherslebener Sanierungsgebiet.
In den verschiedenen Wohnanlagen von Aschersleben sind neu erschlossene Baulandflächen von 110 bis 175 Mark pro Quadratmeter zu haben. Für Gewerbeflächen sind die Bodenrichtwerte bei noch geringerer Nachfrage gleich geblieben. Unerschlossenes Bauland ist in Reinstedt für 7,50 Mark zu haben. In Aschersleben kostet unerschlossenes Bauland zwölf Mark und erschlossenes 45 Mark pro Quadratmeter. Gewerbeflächen sind im vergangenen Jahr in Aschersleben und Cochstedt zwei und in Ermsleben eine verkauft worden. Die Bodenrichtwerte für Ackerland sind im Landkreis um zwei Pfennig gefallen und betragen jetzt 1,19 Mark pro Quadratmeter. Dagegen hat sich der Bodenrichtwert für Grünland um fünf Pfennig erhöht und beträgt jetzt 0,60 Mark pro Quadratmeter.
Die Bodenrichtwerte werden durch einen Gutachterausschuss festgelegt. Ihm gehören neben dem Vorsitzenden und seinem Stellvertreter 17 ehrenamtliche Gutachter an. Das sind Personen mit besonderer Sachkunde für die verschiedenen Gebiete der Grundstückswertermittlung. Ermittelt werden die Bodenrichtwerte aus den Verkäufen von unbebauten Wohn- und Gewerbeflächen sowie Acker- beziehungsweise Grünlandflächen. "Grundlage der Richtwerte sind die Grundstückskaufpreise, die dem Gutachterausschuss nach den Bestimmungen des Baugesetzes durch Übersenden der Kaufverträge zur Kenntnis zu geben sind", erklärte Liebig.