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Bestattungskosten unübersichtlich und meist vierstellig

01.11.2007, 07:51

Frankfurt/Main/dpa. - Beträchtliche Kosten kommen auf Angehörige bei einem Todesfall in der Familie zu. Neben Gebühren für den Totenschein und die Beurkundung beim Standesamt sind zahlreiche Rechnungen - etwas Friedhofsgebühren - zu begleichen.

Die Friedhofsämter berechnen eine Bestattungsgebühr, eine Gebühr für das Nutzungsrecht am Grab und eine Gebühr für die Nutzung selbst. Alles zusammen summiert sich leicht auf vierstellige Euro-Beträge. Jede Stadt hat eigene Tarife und Abrechnungsmodelle.

Der Bestatterverband Hessen beispielsweise nennt Richtwerte für die Kosten einer herkömmlichen Beerdigung: Särge kosten mindestens 800 Euro, dazu kommen Kosten für Totenhemd (ab 39 Euro), Einsargung (ab 69 Euro) und die Überführung des Sarges (ab 120 Euro). Vergleichsweise günstig ist die Einäscherung. Sie kostet 290 Euro oder mehr, der Preis der Urne beträgt mindestens 89 Euro. Sofern es sich nicht um eine anonyme Bestattung handelt, muss in beiden Fällen auch ein Grabstein gekauft werden, für den mindestens 700 Euro eingerechnet werden sollten.

Für die Nutzung einer Trauerhalle werden mehr als 180 Euro fällig. Auch Musik (ab 50 Euro) und Dekoration (ab 120 Euro) kosten extra. Sofern der kirchliche Beistand fehlt, wird noch ein Entgelt von mindestens 150 Euro für einen professionellen Grabredner fällig. Für weitere rund 120 Euro können die Hinterbliebenen ihre Trauergäste zur Kaffeetafel laden. Andere Kosten, zum Beispiel für eine Todesanzeige in der lokalen Zeitung oder für den Druck und Versand von Anzeigen und Danksagungskarten, kommen noch hinzu.

Sogenannte Billiganbieter im Bestattungswesen bieten Begräbnisse für weniger als 1000 Euro an. Externe Gebühren vom Friedhof oder Krematorium sind in diesem Preis allerdings nicht immer enthalten, eine Trauerfeier oder andere Zusatzleistungen kosten auch dort extra.