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Befangenheitsantrag in G20-Prozess abgelehnt

18.06.2019, 14:11
Ein Fotograf vor dem Bild der Justitia. Foto: Friso Gentsch/Archivbild
Ein Fotograf vor dem Bild der Justitia. Foto: Friso Gentsch/Archivbild dpa

Hamburg - Der Prozess um die Zerstörungen an der Hamburger Elbchaussee beim G20-Gipfel 2017 wird fortgesetzt. Ein Befangenheitsantrag der Staatsanwaltschaft gegen das Gericht sei abgelehnt worden, teilte ein Gerichtssprecher am Dienstag mit. Angeklagt sind vier junge Deutsche aus Hessen im Alter von 18 bis 25 Jahren sowie ein 23-jähriger Franzose. Ihnen wird schwerer Landfriedensbruch, Mittäterschaft bei Brandstiftung und gefährlicher Körperverletzung sowie ein Verstoß gegen das Waffengesetz vorgeworfen. Der Prozess läuft wegen der zur Tatzeit noch jugendlichen Angeklagten unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

Die Staatsanwaltschaft hatte ihren Antrag damit begründet, dass die Vorsitzende der Strafkammer an der Anklagebehörde vorbei mit zwei Verteidigern telefoniert habe. Dabei hatte sie allerdings nur erkunden wollen, ob zwei der Angeklagten Aussagen planten. In dem Fall hätte die Kammer die Befragung einer Gutachterin verschieben müssen. Die Vorsitzende Richterin hatte zu Beginn des nächsten Verhandlungstages alle Prozessbeteiligten über die Telefonate informiert. Damit sei sie der erforderlichen Transparenz nachgekommen, entschieden die Richter einer anderen Strafkammer. Wäre dem Befangenheitsantrag stattgegeben worden, hätte der seit Dezember am Landgericht laufende Prozess neu beginnen müssen. (dpa/lno)