Awo klagt auf Fluglärm-Entschädigung für Flüchtlingsheim

Kassel/Frankfurt - Der Prozess um Fluglärm-Entschädigung für eine Flüchtlingsunterkunft in Frankfurt hat am Montag vor dem Verwaltungsgerichtshof in Kassel begonnen. Geklagt hat der Frankfurter Kreisverband der Arbeiterwohlfahrt (Awo). Er fordert 63 000 Euro, weil der Außenbereich des Grundstücks durch Lärm des Frankfurter Flughafens beeinträchtigt sei. „Der Außenbereich ist wichtig, weil dort sehr viele Kinder untergebracht sind”, sagte der Anwalt der Awo zum Prozessauftakt. Es handele sich um eine besondere Einrichtung, in der Flüchtlingsfamilien längere Zeit lebten. (Az. 9 C 1171/17.T)
Dabei geht es um das Bürgermeister-Menzer-Haus und Guiseppe-Bruno-Haus in Frankfurt-Niederrad. Die Awo betreibt die Einrichtung mit 170 Flüchtlingen zwar nicht mehr, ist aber Eigentümer. Beklagt ist das Land Hessen, vertreten durch das Regierungspräsidium Darmstadt. Das lehnt eine Entschädigung ab: Die frühere Altenpflegeeinrichtung falle nach der Umnutzung zur Flüchtlingsunterkunft nicht mehr unter den Schutz des Fluglärmgesetzes, sagte ein Vertreter der Behörde. Ein Urteil am selben Tag wird erwartet. (dpa/lhe)