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Auslandsimmobilien Auslandsimmobilien: Wohnen in Frankreich

16.10.2001, 08:39

Freiburg/gms. - Immerhin ist aber nicht nur das Preisniveau von Ferienappartementsund -villen in Frankreichs beliebten Regionen vergleichbar mitdeutschen Verhältnissen - die Rechtslage ist es auch. «Ich bin froh,dass ich Frankreich bearbeite, da hält sich alles im vernünftigenRahmen», sagt Rechtsanwalt Stephan Tomascheck, der bei der DeutschenSchutzvereinigung Auslandsimmobilien (DSA) in Freiburg Käufer berät.

Erst jüngst hat der Gesetzgeber Tomascheck zufolge die Stellungder Verbraucher gestärkt: Das französische Recht sehe seit dem 1.Juni 2001 vor, dass ein Kaufinteressent vom Vertrag ohne Angabe vonGründen zurücktreten darf. Dabei habe er eine Frist von einer Woche,nachdem ihm der Verkäufer den so genannten Vorvertrag zugeschickthabe.

Das neue Rücktrittsrecht sorgt dafür, dass die Bezeichnung«Vorvertrag» jetzt zutreffender erscheint als bisher: Denn inFrankreich gilt auch der «Vorvertrag» als rechtlich bindend, obwohler nicht vom Notar beglaubigt ist, erläutert Peter Schöllhorn, derVorstandsvorsitzende der DSA. Üblicherweise werde zugleich eineAnzahlung von etwa zehn Prozent vereinbart, die der Käufer nichtzurückbekomme, wenn er den Vertrag nicht erfülle. Unabhängig davonkann der Verkäufer auch auf Erfüllung des Vertrages klagen.

Auf der anderen Seite erlaubte der Vorvertrag auch bisher schon,dass der Käufer seine Kaufentscheidung - in der Regel kostenfrei -innerhalb einer Frist widerrufen durfte, wenn er keinen Bankkreditbeschaffen konnte. Wer mit eigenen Mitteln bezahlt, verzichtetausdrücklich auf dieses Recht und kann den Preis entsprechend nachunten drücken.

Günstig für den Käufer ist auch, dass der französischeNotarvertrag, der auf den Vorvertrag folgt, erst dann unterzeichnetwird, wenn wichtige Fragen geklärt worden sind. So muss unter anderemoffen gelegt werden, ob die Immobilie mit Hypotheken oder anderenSchulden belastet ist. Ferner sorgt der Notar mit Hilfe einesBausachverständigen dafür, dass die Immobilie nicht mit Blei oderAsbest belastet ist. Überprüft wird auch, ob die Bausubstanz vonTermiten befallen ist. Die Insekten sind laut Frankreich-ExperteTomascheck ein Problem in allen Regionen Frankreichs, in denen auchim Winter die Temperaturen nicht unter den Gefrierpunkt fallen.

Wer selber bauen will, sollte daran denken, dass vor allem inFeriengebieten verlangt wird, dass das Haus zum Stil der Regionpasst, mahnt Bernhard Dietrich, der bei der Bundesgeschäftsstelle derLandesbausparkassen (LBS) in Berlin zuständig für Auslandsimmobilienin Europa ist. «Wenn die Finanzierung wackelig ist, kann das zumProblem werden», so Dietrich. Grundsätzlich empfehle es sich, einenfranzösischen Rechtsanwalt zu suchen oder einen deutschen Anwalt mitSpezialkenntnissen in französischem Recht. Auch sollte der Bauauftragan einen ortsansässigen Architekten vergeben werden, der in derRegion schon Objekte gebaut hat.

Hinzu kommen Notarkosten von ein bis zwei Prozent sowie währenddes Besitzes die Grund- und Wohnsteuer. Die Erwerbsteuern sind inFrankreich nicht einheitlich geregelt. Die Grunderwerbsteuerinklusive Registergebühren beträgt 4,89 Prozent. Bei neuen, nochnicht bewohnten Immobilien in einem Alter von bis zu fünf Jahrenfällt stattdessen Mehrwertsteuer in Höhe von 19,6 Prozent an.