Anwälte als Zeugen im Falk-Prozess

Frankfurt/Main - Im Prozess gegen den Hamburger Unternehmer Alexander Falk haben zwei Anwälte am Dienstag als Zeugen über ihren früheren Mandanten in einem Zivilverfahren ausgesagt. Der Erbe des Stadtplan-Verlags Falk ist vor dem Frankfurter Landgericht wegen Anstiftung zum Mord angeklagt. Er soll einen Mittelsmann mit der Ermordung eines Frankfurter Rechtsanwalts beauftragt haben. Falk, der seit seiner Verhaftung im September vergangenen Jahres in Untersuchungshaft sitzt, bestreitet die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft.
Auf den Anwalt war im Februar 2010 vor dessen Haus in Frankfurt-Harheim geschossen worden. Hintergrund der Tat soll ein Zivilprozess gewesen sein, bei denen der Rechtsanwalt umfangreiche Titel gegen Falk erwirkt hatte. Dabei ging es um Schadenersatz für einen manipulierten Unternehmensverkauf von Falks damaliger Internetfirma Ision an ein britisches Unternehmen. Der 2010 angeschossene Anwalt war einer der Juristen, die in dem Zivilverfahren Ansprüche gegen Falk durchsetzen wollten.
Der Rechtsanwalt sei in dem Team von insgesamt sechs Anwälten „nicht besonders unterscheidbar” gewesen, sagte die Anwältin, die Falk damals vertreten habe, am Dienstag vor Gericht. Die Gesprächsatmosphäre im Umgang mit den Anwälten der Gegenseite sei „überraschend angenehm” und entspannt gewesen. Auch Falk habe sie als „sehr sachlich” erlebt. Er sei „nie cholerisch” gewesen, sagte sie.
Für den Nachmittag wurde in dem Verfahren die Zeugenaussage von Falks Ehefrau erwartet. (dpa)