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Abwrackprämie: Regierung verschärft Bestimmungen

04.03.2009, 14:11

Berlin/dpa. - Von Samstag (7. März) an gelten schärfere Bestimmungen für die Abwrackprämie von Altautos. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch (4. März) in Berlin eine entsprechende Änderung der Richtlinie, die seit dem 14. Januar in Kraft ist.

Um deren illegalen Weiterverkauf zu unterbinden, soll das Original des Fahrzeugbriefs jetzt nicht mehr beim Verschrottungsbetrieb abgegeben werden, sondern beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Die Bundesregierung will künftig sicherstellen, dass solche Altautos nach Abkassieren der Prämie von 2500 Euro nicht illegal ins Ausland verkauft und dort wieder zugelassen werden. Die Prämie erhalten Autobesitzer, die ihr mindestens neun Jahre altes Auto verschrotten lassen und durch einen Neu- oder Jahreswagen ersetzen.

Bislang musste neben anderen Unterlagen lediglich eine Kopie des entstempelten Fahrzeugbriefs beim BAFA in Eschborn vorgelegt werden. Vor allem darin sahen Kritiker die Möglichkeit, die eigentlich zu verschrottenden Autos ins Ausland zu verschieben.

Die von Sachverständigen kontrollierten Demontagebetriebe müssen den Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums zufolge sämtliche Altfahrzeuge und deren einzelne «Verwertungschritte in einem Betriebstagebuch festhalten». Die Kontrolle im Verdachtsfall sei dadurch relativ einfach.

Der Vorschlag, das Bundesamt solle rückwirkend die bei den Demontagebetrieben eingereichten Fahrzeugbriefe einfordern, um sie ungültig zu machen, sei nicht praktikabel. Bis Inkrafttreten der Richtlinie am 7. März werden laut Ministerium voraussichtlich bis zu 200 000 Anträge nach der bisherigen Regelung gestellt werden. Bis Anfang des Monats seien rund 150 000 Anträge eingereicht worden.

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle: www.bafa.de/bafa/de/