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1. FC Kaiserslautern 1. FC Kaiserslautern: Ex-Vorstand erhält Bewährung wegen Steuerhinterziehung

13.10.2005, 14:34
Das ehemalige Führungstrio des Fußball-Bundesligisten 1. FC Kaiserslautern: Gerhard Herzog (r.), Jürgen Friedrich (M.) und Robert Wieschemann (l.) im Gerichtssaal im Landgericht in Kaiserslautern (Fotos: dpa)
Das ehemalige Führungstrio des Fußball-Bundesligisten 1. FC Kaiserslautern: Gerhard Herzog (r.), Jürgen Friedrich (M.) und Robert Wieschemann (l.) im Gerichtssaal im Landgericht in Kaiserslautern (Fotos: dpa) dpa

Kaiserslautern/dpa. - Sein ehemaliger Vorstandskollege Gerhard Herzog erhielt wegenLohnsteuerhinterziehung in einem Fall eine Geldstrafe von 39 000 Euro (300 Tagessätze á 130 Euro). Der frühere Aufsichtsratsvorsitzende Robert Wieschemann muss wegen Beihilfe in zwei Fällen 130 000 Euro Geldstrafe (260 Tagessätze zu 500 Euro) zahlen.

Ohne erkennbare Regung nahmen die Angeklagten die Urteile imüberfüllten Saal des Landgerichts Kaiserslautern auf. LediglichHerzog schüttelte einmal leise den Kopf. Ernst Misamer, Verteidiger von Friedrich, kündigte an, in jedem Fall Revision gegen das Urteil einzulegen. Gleiches kündigte der Anwalt von Wieschemann an. Auch Herzog wird mit großer Wahrscheinlichkeit Einspruch einlegen. Oberstaatsanwalt Thomas Lißmann will das Urteil erst prüfen.

Durch dieses sieht sich die jetzige Führung des PfälzerTraditionsvereins in ihrer «Vorgehensweise vom November 2002bestätigt, die vormaligen Führung-Praktiken mit Nachdruck zuverfolgen. Auch nach Auffassung des FCK-Vorstands hat die Strafkammer zurecht eine Steuerhinterziehung durch alle drei Angeklagten bejaht», teilte der Verein mit.

Die Entscheidung, so die Kammer in der mündlichen Begründung, sei im Namen des Volkes verkündet worden - nicht im Namen derKaiserslauterer Bevölkerung oder der FCK-Fans. Man habe sich bei der Strafhöhe an vergleichbaren Fällen orientiert. Nach Ansicht der Richter hat die Beweisaufnahme ergeben, dass bei den Fußballprofis Jeff Strasser, Lincoln, Nenad Bjelica und Taribo West neben dem offiziell vereinbarten Gehalt über Scheinverträge Schwarzlohn am Finanzamt vorbei gezahlt wurde. Diese Gelder seien den Spielern zugeflossen, wodurch ein Steuerschaden in Höhe von über einer Million Euro entstanden sei.

Das Gericht führte allerdings etliche Gründe an, die strafmilderndwirkten. Die Angeklagten hätten sich durch die Taten nichtunmittelbar selbst bereichert. Sie seien in einem vergleichsweisefortgeschrittenen Alter, weitere Straftaten dieser Art seien nicht zuerwarten. Strafmildernd sei auch die wohlwollende Prüfungspraxis desFinanzamtes Kaiserslautern im Falle des heimischen Bundesligaclubs zuwerten. Sie habe womöglich verlockt zu sagen, «wir machen das halt,wir kommen so schon klar. Man war sich womöglich zu sicher.» DieStaatsanwaltschaft hatte Freiheitsstrafen für alle drei Angeklagtengefordert.

Das Gericht führte weiter aus, dass den Angeklagten überdies großeSchadensersatzforderungen des 1. FC Kaiserslautern ins Haus stünden.In einem ersten, noch nicht rechtskräftigen Urteil, wurden Friedrichund Herzog zu über 500 000 Euro Schadensersatz für entgangeneFernsehgelder und den Drei-Punkte-Abzug durch die Deutsche FußballLiga (DFL) in der Saison 2003/04 verurteilt. Diese Gelder müssten diebeiden gegebenenfalls aus eigener Tasche bezahlen.

Der Vertreter der Anklage, Oberstaatsanwalt Thomas Lißmann,kritisierte nach der Urteilsverkündung die mangelnde Bereitschaft derSchweizer Staatsanwaltschaft zur Zusammenarbeit. Deswegen habe manbei den Zahlungen an den früheren FCK-Profi Youri Djorkaeff Problemebei der Beweisführung gehabt. Helge Pfeifer, der Verteidiger vonGerhard Herzog, bezeichnete das Urteil als «Punktsieg derVerteidigung». In der Fußballersprache ausgedrückt sei das Spiel 17:1an sie gegangen.