Steuerschuld beglichen Steuerschuld beglichen: Erster Ausgang für Uli Hoeneß

Landsberg am Lech - Uli Hoeneß (62) hat dreieinhalb Monate nach seinem Haftantritt zum ersten Mal für mehrere Stunden Ausgang genossen. Eine Voraussetzung dafür war offenbar, dass der frühere FC-Bayern-Präsident nach Informationen der „Süddeutschen Zeitung“ inzwischen die Steuerschulden, die aus seinen Börsengeschäften in der Schweiz stammten, vollständig beglichen hat. Die „SZ“ berichtet in ihrer Montagsausgabe unter Berufung auf Kreise der Steuerverwaltung, Hoeneß habe gut 30 Millionen Euro an das Finanzamt Miesbach überwiesen.
Steuerschuld des Ex-FC-Bayern-Präsidenten auf gut 40 Millionen Euro belaufen, heißt es in dem Bericht weiter. Hoeneß habe im vergangenen Jahr im Zuge seiner Selbstanzeige eine erste Zahlung von zehn Millionen Euro geleistet. Hoeneß war im März wegen Steuerhinterziehung zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Er hatte für Spekulationsgeschäfte in der Schweiz jahrelang keine Steuern gezahlt.
Sein Ausgang am Samstag kam für viele Beobachter überraschend, kam aber nach Angaben der Justiz zu einem erwartbaren Zeitpunkt. Hoeneß durfte am Samstag das Gefängnis in Landsberg am Lech verlassen und tagsüber seine Familie treffen - ganz ohne Wachpersonal, wie sein Anwalt Tobias Pretsch mitteilte. Am Nachmittag kehrte er wieder in die Haftanstalt zurück. Für den Sonntag war kein weiterer Ausgang geplant. Der Sprecher des bayerischen Justizministeriums, Hannes Hedke, bestätigte die Hafterleichterung.
Über Details des ersten Ausgangs von Deutschlands zurzeit prominentestem Häftling wollte sich Pretsch mit Hinweis auf die Privatsphäre seines Mandanten nicht äußern. Nur soviel: Für einen Trip ins Familienheim nach Bad Wiessee am Tegernsee habe die Zeit nicht gereicht. Nach Informationen der „Bild am Sonntag“ holte sein Sohn Florian bereits am Vormittag Hoeneß an der Gefängnispforte ab. Auch Ehefrau Susi war demnach dabei.
„Relativ normaler Zeitpunkt“
Der Ausgang ist Teil der Hafterleichterungen, die Hoeneß nach dem Strafvollzugsgesetz zustehen. Weitere Schritte würden folgen, sagte Pretsch. „Es war ein relativ normaler Zeitpunkt für den ersten Ausgang“, erläuterte Pretsch. Es sei nun zu erwarten gewesen, dass Hoeneß die ersten Hafterleichterungen gewährt werden.
Die höchsten Stufen der Hafterleichterungen sind Freigang und Urlaub. Als Freigänger darf Hoeneß tagsüber außerhalb des Gefängnisses arbeiten und muss nur noch zum Schlafen dorthin zurück. Mit dem Fall vertraute Juristen gehen davon aus, dass der 62-Jährige schon bald Freigänger wird. Doch auch dann bleibt Hoeneß zunächst Häftling, er muss nur nicht mehr den ganzen Tag im Gefängnis bleiben.
Die Hafterleichterungen sind im Strafvollzugsgesetz des Freistaats Bayern geregelt. In Artikel 13 steht: „Als Lockerung des Vollzugs kann insbesondere angeordnet werden, dass Gefangene außerhalb der Anstalt regelmäßig einer Beschäftigung unter Aufsicht (Außenbeschäftigung) oder ohne Aufsicht Vollzugsbediensteter (Freigang) nachgehen dürfen.“
Freigang wird aber nur Ersttätern ermöglicht und wenn die Persönlichkeit des Häftlings sowie seine Entwicklung während des Strafvollzugs die frühere Entlassung rechtfertigen, so die gängige Praxis. Auch darf vom Freigänger keine Gefahr für andere Menschen ausgehen und keine Fluchtgefahr bestehen. Die Entscheidung über die Lockerungen trifft die Gefängnisleitung. Sie erstellt kurz nach Haftantritt für jeden Gefangenen einen Vollzugsplan, der spätere Hafterleichterungen bereits einschließt.
Über den Zeitpunkt der Vollzugslockerungen sagt das Gesetz zwar nichts aus. Üblich sind in Bayern aber 18 Monate vor der voraussichtlichen Entlassung. Da Hoeneß bereits jetzt Ausgang gewährt wurde, geht die Justiz wohl davon aus, dass der 62-Jährige nur die Hälfte seiner Strafe von dreieinhalb Jahren verbüßen muss und die andere Hälfte zur Bewährung ausgesetzt wird. Dies entscheidet wiederum die Strafvollstreckungskammer beim zuständigen Landgericht. Sollte es so kommen, wäre der prominente Häftling Anfang 2016 frei. (dpa)