Nach „Sportschau“-Bericht ARD erhält Unterlassungsbegehren von Eisschnelllauf-Verband
Auf die Vorwürfe in einem ARD-Bericht folgt ein Hausverbot und jetzt eine Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung. Der Zoff geht in die nächste Runde.

Berlin - Nach dem ARD-Bericht über vermeintliche Missstände bei der Deutschen Eisschnelllauf- und Shorttrack-Gemeinschaft ist der Sender vom Verband aufgefordert worden, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Das sagte ARD-Sportkoordinator Axel Balkausky der Deutschen Presse-Agentur einen Tag nach einem aufsehenerregenden Medientermin mit Hausverbot für zwei Journalisten des Ersten.
„Ja, das kann ich bestätigen“, sagte Balkausky auf Anfrage. „Die ARD wird sich dieser Unterlagen selbstverständlich umgehend annehmen und sie kritisch in Abstimmung mit den involvierten Justiziariaten prüfen.“
Verbandspräsident weist Vorwürfe von sich
Die DESG um Präsident Matthias Große reagierte damit auf einen Bericht der ARD-Journalisten Hajo Seppelt und Jörg Mebus vom Beginn der Olympischen Winterspiele. „Wer meinen Verband auf die Schlachtbank führt, mit dem teile ich nur noch den Gerichtssaal“, hatte Große am Vortag gewettert und von einer „Schmutzkampagne“, einem „Hassspiel“ und von „Lügen“ gesprochen. Schon auf der Pressekonferenz berichtete Große, dass seine Anwälte Briefe verschickt hätten. Der Schaden für die DESG sei siebenstellig, hatte Große gesagt. Wodurch dieser explizit entstanden sein soll, erklärte er nicht.
In einer rund zweieinhalbstündigen Abrechnung mit Seppelt und Mebus hatte sich der 58-Jährige von jeglichen Anschuldigungen distanziert. Dass er beiden Journalisten den Zutritt zum Medientermin auf seinem Anwesen im Müggelturm verwehrte, stieß bei Journalisten-Verbänden und in der Politik auf Kritik.