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Nach Protest Nach Protest: Verband schließt Frauen von RB Leipzig vom Pokal aus

Von Ullrich Kroemer 02.09.2016, 15:19
Wertloser Pokalsieg: Das 7:0 im Landespokal beim SV Johannstadt wurde vom Verband annulliert.
Wertloser Pokalsieg: Das 7:0 im Landespokal beim SV Johannstadt wurde vom Verband annulliert. RB Leipzig

Leipzig - Der Streit um das neu gegründete Team von RB Leipzig spaltet den sächsischen Frauenfußball seit Wochen. Die Art und Weise, wie Neuling Rasenballsport in der viertklassigen Landesliga auftritt, hatte bereits zu Spielboykott und Protesten zahlreicher Konkurrenten geführt.

Nun hat das Sportgericht des Sächsischen Fußball-Verbandes (SFV) am Donnerstag entschieden, die RBL-Frauen aus dem sächsischen Landespokal auszuschließen – aus dem laufenden Wettbewerb. Ein neuerlicher Eklat für Verband und RB Leipzig.

„Es wird festgestellt, dass der Verein RB Leipzig kein Spielrecht zur Austragung des Pokalspiels gegen SV Johannstadt 90 besessen hat”, heißt es in dem Urteil, das der MZ vorliegt. Der 7:0-Erfolg im ersten Pflichtspiel von RBL beim Dresdner Klub SV Johannstadt wird annulliert; statt RB dürfen nun die Johannstädterinnen in der zweiten Runde gegen TuS Pegau spielen.

Fan-Boykotte und Proteste ist RB aus dem Männerfußball zur Genüge gewohnt. Doch dass Gegner das Spiel verweigern und der Verein sogar aus Wettbewerben ausgeschlossen wird, ist neu. 

Geplante Spielgemeinschaft platzte

Der Hintergrund der Entscheidung ist komplex: RB Leipzig hatte in diesem Sommer das Landesleistungszentrum (LLZ) für Mädchenfußball am Leipziger Gontardweg übernommen. Um den Mädchen eine sportliche Perspektive bieten zu können, hatte sich der Verein entschlossen, erstmals eine Frauen-Mannschaft zu melden und gemeinsam mit Nachbarklub LFC 07 eine Spielgemeinschaft (SG) zu bilden. Für diese SG, so entschied der SFV in Abstimmung mit den anderen Vereinen, wurde ein zusätzlicher Startplatz in der Landesliga geschaffen. 

Doch die geplante Kooperation kam nicht zustande, weil sich kurzfristig sechs Frauen- und Mädchenteams des bisherigen LLZ-Betreibers FFV Leipzig auflösten und sich den Leipziger Klubs anschlossen; darunter auch ehemalige Zweitligaspielerinnen, die zu RB wechselten.

Aufgrund der neuen Situation habe es laut RBL und LFC keine Notwendigkeit mehr gegeben, die Spielgemeinschaft wie geplant zu realisieren. Stattdessen meldete RB schließlich in der fünftklassigen Landesliga; der LFC ging mit einem eigenen Team eine Liga darunter an den Start. Das war etwa drei Wochen vor dem ersten Pflichtspiel. 

Panne bei der Auslosung

Bei der Pokalauslosung am 1. Juli im Rahmen der Staffeltagung im sächsischen Flöha war die Auflösung der Spielgemeinschaft allerdings noch nicht bekannt gewesen. So kam es offenbar zu einer Panne seitens des SFV. „Der Landesverband hatte leider nach unserer Kenntnis bei der Auslosung das Los nicht korrekt mit ,Spielgemeinschaft’, sondern mit ,LFC’ beschriftet”, sagt Reiner Henze vom LFC 07. Die nachträgliche Änderung des Fehlers sei nicht gestattet, entschied das Sportgericht.

„Nach Auffassung des Sportgerichts hat die Pokalauslosung rechtverbindlichen endgültigen Charakter. Es ist Dritten untersagt, irgendwelche Änderungen an der Auslosung vorzunehmen”, heißt es in der Begründung. Weil der SFV Schuld an dem Fehler hatte, muss der Verband die Kosten des Verfahrens und die Kosten der Vereine übernehmen, so das Urteil.

Unter normalen Umständen hätten die Johannstädter über das Malheur bei der Auslosung sicher hinweggesehen. Doch als ihnen dann am 7. August nur noch RB Leipzig gegenüberstand und vom ursprünglich zugelosten Gegner LFC keine Spielerin dabei war, weil die Spielgemeinschaft kurzfristig gar nicht zustande gekommen war, legten die Dresdnerinnen Protest ein. Auch, weil RB nicht wie ursprünglich angekündigt, mit B-Jugendlichen der Vorsaison an den Start ging, sondern vornehmlich mit früheren Zweitligaspielerinnen des FFV. 

RB-Kickerinnen sollen unberechtigt gespielt haben

Aus diesem Grund steht SFV und Rasenballsport nun das nächste Sportgerichtsurteil ins Haus. Beim ersten Ligaspiel beim Bischofswerdaer FV 08 nämlich traten die Gastgeber gar nicht erst nicht an. Der Grund: Die kurzfristig vom FFV zu RB gewechselten Spielerinnen hätten beim abgesagten Spiel in Bischofswerda noch gar keine Spielerlaubnis haben dürfen, da sie noch keine Freigabe von ihrem Ex-Klub gehabt hätten, heißt es von den Konkurrenten. RB soll die vom FFV geforderte Ablöse für die Spielerinnen zum Saisonstart noch gar nicht bezahlt haben. Auch das muss das Sportgericht nun prüfen.

Für Bodo Lehnig, Leiter der Frauen-Abteilung des BFV 08 und einer der Wortführer der Protestklubs, hat der Fall neben der sportjuristischen noch eine moralische Ebene. „Ich habe kein Problem mit RB. Aber durch die aktuelle Situation wird der sportliche Wert der Liga für ein Jahr ausgesetzt”, moniert Lehnig. Seiner Meinung nach ist RBL mit dieser Mannschaft in der fünften Liga komplett falsch. Die Eingliederung stelle „eine Wettbewerbsverzerrung dar und entspricht in keiner Weise dem Gedanken des Fairplays”, hatten die Bischofswerdaer in ihrem offenen Brief angeprangert. Sprich: Die Einstufung von RB Leipzig in dieser Liga sollte neu diskutiert werden. 

Thomas Albeck, Leiter des neuen Nachwuchsleistungszentrum, erklärt: „Nach der Auflösung der Teams beim FFV Leipzig hingen unzählige Spielerinnen in der Luft. Und da wir das Landesleistungszentrum übernommen hatten, sind automatisch viele Spielerinnen an uns herangetreten, um bei uns eine neue Heimat zu finden.” Die elf ehemaligen B-Jugendlichen im Kader bräuchten noch Zeit, „um im leistungsorientierten Frauenfußball richtig Fuß zu fassen”.

Am Dienstag treffen sich Verband und Klubs im sächsischen Heidenau, um einen Ausweg aus der verfahrenen Situation zu finden. (mz)