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Prozess gegen Mark S. Prozess gegen Mark S.: Erfurter Doping-Arzt soll lange ins Gefängnis

08.01.2021, 11:29
Der Angeklagte Mark S. (m.) zwischen seinem Anwalt Alexander Dann (l.) und einem Justizbeamten.
Der Angeklagte Mark S. (m.) zwischen seinem Anwalt Alexander Dann (l.) und einem Justizbeamten. dpa

München - Die Staatsanwaltschaft München fordert für den Dopingarzt Mark S. eine Haftstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten. Diesen Antrag stellte Oberstaatsanwalt Kai Gräber am Freitag bei seinem Schlussplädoyer vor dem Landgericht München II. In dem Prozess sei bewiesen worden, dass der Mediziner jahrelanges Blutdoping an mehreren Winter- und Radsportlern durchgeführt und organisiert habe.

Mark S. habe entgegen dessen eigenen Beteuerungen mit dem Doping Geld verdienen wollen, es sei daher auch gewerbsmäßig betrieben worden. Zudem sei er wegen gefährlicher Körperverletzung zu bestrafen, weil er einer Sportlerin 2017 eine Forschungschemikalie injiziert hatte. Damit habe er den medizinischen Eid „vollends in die Tonne getreten“, sagte Gräber. Deshalb solle er auch ein fünfjähriges Berufsverbot erhalten.

Anwälte von Mark S. fordern Aufhebung des Haftbefehls

„Wir haben rechtliches Neuland betreten, ein derartiges Verfahren hat es noch nicht gegeben“, sagte Gräber. Erst seit 2015 gibt es in Deutschland ein Anti-Doping-Gesetz. Die Beweisaufnahme habe vier Monate gedauert. „Es war ein anspruchsvolles Verfahren“, so Gräber.

Die Anwälte von Mark S. plädierten für eine Aufhebung des Haftbefehls. Ihr Mandant habe bereits fast zwei Drittel einer aus ihrer Sicht angemessenen Strafe von rund drei Jahren abgesessen, der Rest wäre nach ihrer Meinung auf Bewährung zu verhängen. Zudem wehrten sie sich gegen das Berufsverbot. „Es kam zu keiner Zeit zu einem Verstoß gegen die ärztlichen Grundsätze“, sagte Anwalt Alexander Dann.

Doping-Prozess: Komplizen von Mark S. sollen Bewährungsstrafen bekommen

Für den wichtigsten Helfer Dirk Q. beantragte der Staatsanwalt eine Haftstrafe von zweieinhalb Jahren - durch die bereits abgesessene fast zweijährige Untersuchungshaft müsse der Helfer aber nicht mehr in das Gefängnis zurück.

Für die anderen Komplizen wurden Bewährungsstrafen beantragt: zwei Jahre bei der Krankenschwester Diana S., eineinhalb Jahre bei dem Notfallsanitäter Sven M. und ein Jahr bei Ansgard S., dem Vater des hauptangeklagten Arztes. (dpa/sid/mz)