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  7. Geldstrafe für Hallleschen FC: Was der HFC an den DFB zahlen muss

Fünfte Rechnung vom DFB Schon 60.000 Euro: HFC muss auch für Vorfälle in Meppen zahlen

Aktualisiert: 25.04.2023, 14:54
Mitgereiste HFC-Fans zündelten im Block beim SV Meppen.
Mitgereiste HFC-Fans zündelten im Block beim SV Meppen. (Foto: IMAGO/Eibner)

Halle (Saale)/MZ - Für das Fehlverhalten seiner Fans musste der Hallesche FC am 25. April 2023 bereits die fünfte Geldstrafe der Saison zahlen.

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) belegte den Club wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 3500 Euro.

Davon kann der Verein bis zu 1150 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Oktober 2023 nachzuweisen wäre. Vor dem Drittligaspiel beim SV Meppen am 4. März 2023 zündeten Hallenser Zuschauer zehn Rauchkörper.

Damit hat Halle in der Saison 2022/23 bereits 60.900 Euro an Strafen gezahlt. Zum Vergleich:In der Saison 2021/22 hatte der Klub insgesamt 22.210 Euro an Geldstrafen für zehn Vergehen an den DFB zahlen müssen. Innerhalb der 3. Liga bedeutete das Platz sechs der "Strafentabelle". Aktuell belegt der HFC dort Rang drei hinter Erzgebirge Aue und Waldhof Mannheim.

HFC muss für Pyro-Show bei Rot-Weiss Essen zahlen

Zuvor hatte Halle im April bereits eine hohe Strafe zahlen müssen. Der HFC wurde vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) mit einer hohen Geldstrafe belegt. Nach einem Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss muss der Klub wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger eine Geldbuße in Höhe von 37.500 Euro entrichten.

Von der Summe könne der Verein bis zu 12.500 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Dies muss dem DFB bis zum 30. September 2023 nachgewiesen werden

Bei dem Drittliga-Spiel bei Rot-Weiss Essen am 14. Januar 2023 hatten Zuschauer des HFC direkt nach Anpfiff eine Blockfahne hochgezogen und zehn Rauchfackeln abgebrannt. Nach Entfernen der Fahne wurden über den Halleschen Block verteilt mindestens 40 Bengalische Feuer und acht Knallkörper gezündet. Neun Ordner erlitten dadurch ein Knalltrauma und mussten abgezogen werden.

Das Spiel wurde durch den Schiedsrichter für zweieinhalb Minuten unterbrochen. Nach Spielende warfen Hallesche Zuschauer außerdem ein Bengalisches Feuer auf den leeren Rasen und zündeten einen weiteren Knallkörper.

HFC muss nach Derby bei Erzgebirge Aue zahlen

Die dritte Strafe der Saison war im Ostderby fällig geworden. Weil während des Auswärtsspiels bei Erzgebirge Aue am 14. Oktober im HFC-Fanblock Pyrotechnik und Böller gezündet wurden, muss der Klub 2250 Euro zahlen. Zudem trägt Halle die Kosten des Verfahrens vor dem DFB-Sportgericht.

Derby gegen Dynamo wird teuer für Halleschen FC

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) verurteilte den Drittligisten am 9. Dezember zu einer Strafe von 16.950 Euro.

Damit sanktionierte der DFB gleich mehrere Verstö´ße beim Heimspiel gegen Dynamo Dresdem am 6. August in Halle. Vor dem Spiel hatten Fans eine Eisenstange aus einem Stadiontor entwendet und auf gegnerische Fans geworfen.

Während des Ostduells wurden dann "mindestens 35 pyrotechnische Gegenstände gezündet", heißt es in der Urteilsbegründung. Zudem gab es noch Becherwürfe aus HFC-Fanblöcken auf das Spielfeld.

Das Urteil ist rechtskräftig, der HFC trägt zudem die Kosten des Verfahrens. Von den 16.950 Euro darf Halle immerhin bis zu 5650 Euro in sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen investieren.

Hallescher FC: Geldstrafe für Pyrotechnik bei 1860 München

Der Hallesche FC muss die erste Geldstrafe der Saison 2022/23 zahlen.

Während des Auswärtsspiels bei 1860 München (1:3) am 19. August 2022 wurden im Gästeblock des Grünwalder Stadions „mindestens zwei Rauchtöpfe“ gezündet, wie der Deutsche Fußball-Bund (DFB) in seiner Urteilsbegründung schreibt. Für dieses unsportliche Verhalten seiner Fans muss Halle nun eine Strafe von 700 Euro zahlen.

Der HFC hat dem Urteil des DFB-Sportgerichts zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.