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NAch Rassismus-Vorwürfen DFB-Bundesgericht reduziert Sperre: Dennis Erdmann darf gegen HFC wieder auflaufen

Aktualisiert: 13.10.2021, 14:32
Dennis Erdmann ist beim 1. FC Saabrücken ab sofort wieder spielberechtigt.
Dennis Erdmann ist beim 1. FC Saabrücken ab sofort wieder spielberechtigt. (Foto: imago images/Jan Huebner)

Halle (Saale)/Frankfurt (Main/)MZ/dpa - Der 1. FC Saabrücken kann ab sofort wieder auf seinen Abwehrspieler Dennis Erdmann zurückgreifen.

Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) änderte am Mittwoch nach mündlicher Verhandlung das Strafmaß für den 30-Jährigen: Die letzten beiden noch offenen Partien seiner Acht-Wochen-Sperre wurden bis Saisonende zur Bewährung ausgesetzt. Auch die Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro wurde gestrichen.

Einen entsprechenden Antrag auf Änderung des Strafmaßes hatte der DFB-Kontrollausschuss gestellt. Erdmanns Club Saarbrücken hatte Einspruch gegen das Urteil des DFB-Sportgerichts eingelegt.

Dennis Erdmann soll mehrere FCM-Spieler rassistisch beleidigt haben

Damit kann Erdmann am Samstag im Spiel beim Halleschen FC (14 Uhr im Liveticker) wieder auflaufen. Wichtig für den FCS, dem in Bone Uaffero und Steven Zellner zwei Innenverteidiger verletzt fehlen. In Ex-HFC-Profi Lukas Boeder steht noch eine andere Alternative für die Startelf der Saarländer bereit.

Erdmann war am 13. September vom DFB-Sportgericht lange gesperrt worden, weil er im Spiel gegen den 1. FC Magdeburg mehrere Gegenspieler rassistisch beleidigt haben soll. Der Abwehrspieler, der einst selbst für den FCM spielte, hatte dies stets bestritten, war aber durch Aussagen von Magdeburger Spielern schwer belastet worden. Fünf Spiele hatte Erdmann deshalb zuletzt gefehlt, nun hatte der Einspruch seines Klubs Erfolg.

Erdmanns Anwalt Horst Kletke erklärte nach DFB-Angaben in der Verhandlung, dass die eingelegte Berufung auf das Strafmaß beschränkt sei. Der Spieler habe zwar die ihm unterstellten Äußerungen nicht getätigt, aber wenn es zu Missverständnissen gekommen sei, dann täte dies Erdmann leid.

„Strafmildernd hat das Bundesgericht trotz der schwerwiegenden Vorfälle berücksichtigt, dass den 13 Zeugen durch dieses fiktive Geständnis die erneute Vernehmung und Belastung erspart blieb“, erklärte der Vorsitzende Richter Achim Späth. Das Urteil des Bundesgerichts ist bindend.