DFB-Sportgericht DFB-Sportgericht: Urteil gegen Eintracht Frankfurt bleibt bestehen, FCM-Verhandlung am Donnerstag

Frankfurt - Das sportrechtliche Verfahren zu den Vorfällen während des DFB-Pokalspiels zwischen Drittligist 1. FC Magdeburg und Bundesligist Eintracht Frankfurt (3:4 i.E.) wird nicht noch einmal aufgerollt. Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) unter Vorsitz von Hans E. Lorenz hat den Antrag der Eintracht auf Wiederaufnahme des Verfahrens zurückgewiesen.
„Der Antrag ist unzulässig, da Eintracht Frankfurt keine neuen Tatsachen im Sinne von § 32 Nr. 1. DFB-Rechts- und Verfahrensordnung vorgetragen hat“, hieß es am Montag in einer DFB-Mitteilung: „Denn in der mündlichen Verhandlung sowie dem Urteil wurde ausdrücklich zu Gunsten von Eintracht Frankfurt eine Täterermittlung berücksichtigt, da diese schon am 26. September 2016 unmittelbar bevorstand.“
Leere Frankfurter Nordwest-Fankurve gegen Bayern
An diesem Tag hatte das Sportgericht die Eintracht mit einem Teilausschluss seiner Anhänger für das Bundesligaspiel gegen Bayern München am 15. Oktober und das DFB-Pokalspiel gegen den FC Ingolstadt am 25. Oktober belegt.
Fans der Eintracht hatten beim Pokalspiel in Magdeburg am 21. August zu Beginn der zweiten Halbzeit unter anderem zwei Raketen aus ihrem Zuschauerbereich in einen benachbarten Block abgefeuert. Schiedsrichter Markus Schmidt (Stuttgart) hatte das Spiel für rund elf Minuten unterbrochen. Die Eintracht hatte die Wiederaufnahme des Verfahrens beantragt, weil ein mutmaßlicher Täter erst nach dem Richterspruch identifiziert wurde.
FCM-Verhandlung am Donnerstag
Auch dem 1. FC Magdeburg drohen nach dem Vorfall weitere Strafen. Fans des Drittligisten hatten versucht den Innenraum zu stürmen. Der DFB verhandelt den Fall am kommenden Donnerstag, 13. Oktober, in Frankfurt. Der FCM steht noch immer für ein Spiel mit Zuschauerausschluss unter Bewährung, erst im September musste die Magdeburger Fantribüne beim Spiel gegen Werder Bremen II geschlossen bleiben.