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Zuschauerausschluss 1. FC Magdeburg: DFB-Sportgericht verhandelt Sperrung von Block U am 30. Juni

Von Clemens Boisserée 14.06.2016, 17:17

Magdeburg - Am 30. Juni entscheidet sich, ob der 1. FC Magdeburg für die ersten beiden Heimspiele der kommenden Saison die Blöcke drei bis sechs auf der Nordtribüne in der MDCC-Arena schließen muss. 

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bunds (DFB) hatte die Blau-Weißen am 25. Mai wegen mehrerer Vergehen der FCM-Fans zu 9000 Euro und der Sperrung des Block U, in dem die treusten FCM-Anhänger ihren Platz haben, verurteilt. Etwa 5000 Fans pro Heimspiel wären betroffen.

Der Verein legte gegen diese Strafe Einspruch ein. Gemäß den DFB-Statuten kommt es anschließend zu einer mündlichen Verhandlung in Frankfurt. Diese terminierte der Verband nun auf Donnerstag, 30 Juni, um 13 Uhr. Geleitet wird die Verhandlung von Stephan Oberholz, dem stellvertretenden Vorsitzenden des DFB-Sportgerichts.

Mit seinem ersten Urteil widerrief das Sportgericht die Bewährung vom 25. Februar 2016. Diese beinhaltete einen Teilausschluss der Öffentlichkeit, der zehn Monate zur Bewährung ausgesetzt war. Die daraufhin verhängte Strafe wurde wegen neuerlicher Vorfälle um eine weitere Partie ohne Fans auf der Nordtribüne erhöht.

Insgesamt belangte der DFB die Magdeburger wegen fünf Vergehen. So wurden am 1. April Ersatzspieler von Erzegbirge Aue bei der 0:3-Niederlage des FCM mit Gegenständen beworfen. Nach dem späten 2:1-Siegtreffer am 22. April in Münster, kletterten rund ein Dutzend Fans in den Innenraum und jubelten dort. Besonders im Fokus des Gerichts steht das vergangene Ost-Derby gegen Dynamo Dresden am 16. April. Damals hatten FCM-Fans vor dem Spiel massiv Pyrotechnik abgebrannt, auch im Dresdner Block gab es Probleme.