Justiz Zu langes Verfahren: Sieben Verdächtige aus U-Haft entlassen
Sitzt ein Verdächtiger in Untersuchungshaft, laufen bestimmte Fristen. Staatsanwaltschaften und Gerichte müssen dafür sorgen, dass der Prozess möglichst schnell beginnt. Das gelingt nicht immer.

Berlin - Weil ihre Verfahren zu lange gedauert haben, sind in diesem Jahr bislang sieben Verdächtige in Berlin aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Das teilte die Senatsjustizverwaltung auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Es handelt sich demnach um Beschuldigte aus drei Verfahren, in denen es um gefährliche Körperverletzung sowie Drogenhandel beziehungsweise Bandenhehlerei ging. Hintergrund für die Entlassung aus der U-Haft ist die Verletzung des sogenannten Beschleunigungsgebots in Haftsachen. Danach muss die Justiz alles tun, um das Hauptverfahren möglichst schnell zu beginnen.
Hier sah das Berliner Kammergericht in den vorliegenden Fällen Versäumnisse. In dem Verfahren wegen Bandenhehlerei hätten bei einem Verdächtigen auch Versäumnisse der Justiz in Kiel zur Entlassung beigetragen, hieß es von der Justizverwaltung.
Die CDU-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus warfen Senat und Koalition schwere Versäumnisse vor. „Die Koalition kennt die schwierige Situation und hohe Arbeitsbelastung bei der Staatsanwaltschaft und unseren Gerichten. Sie hätte längst handeln müssen“, erklärte ihr rechtspolitischer Sprecher Alexander J. Herrmann. „Die Entlassung mutmaßlicher Straftäter aus der U-Haft wegen zu langer Verfahren rüttelt an den Grundfesten unseres Rechtsstaates“, erklärte der Fraktionsvorsitzende Kai Wegner.
2021 kamen nach Angaben der Justizverwaltung acht Verdächtige aus vier Verfahren frei. Dabei ging es um Vorwürfe wie etwa Drogenhandel, Bedrohung mit gefährlicher Körperverletzung oder schwerer Bandendiebstahl mit Steuerhehlerei. Bundesweit sind 2021 mindestens 66 Verdächtige deswegen freigekommen, wie aus Angaben der „Deutschen Richterzeitung“ hervorgeht. Davon hatten Schleswig-Holstein und Sachsen mit je elf Haftentlassungen die höchsten Zahlen gemeldet. 2020 waren es demnach bundesweit 40 Entlassungen, 2019 mit 69 noch etwas mehr als 2021.
In Berlin wurde laut Justizverwaltung 2020 lediglich ein Mensch aus der Untersuchungshaft entlassen, weil sein Verfahren zu lange dauerte. 2019 waren es zehn und im Jahr zuvor 15 Verdächtige.
Der Deutsche Richterbund (DRB) führt die hohe Arbeitsbelastung vieler Gerichte und Staatsanwaltschaften als Grund für solche Fälle an. Zudem würden viele Verfahren aufwendiger, weil zum Beispiel die auszuwertende Datenmenge durch die Digitalisierung sprunghaft steige, erklärte DRB-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn.
Von der Berliner Justizverwaltung hieß es, Gründe für so eine Haftentlassung seien „Einzelfälle organisatorischen Verschuldens im Bereich der Ermittlungsbehörden“. Als Beispiele nannte ein Sprecher etwa, dass die Begutachtung eines Beschuldigten übersehen worden sei oder dass Termine unnötig spät festgesetzt worden seien. 2019 sei in einem Fall ein Zusammenhang mit der Belastung aufgrund einer unzureichenden personellen Ausstattung des Landgerichts Berlin genannt worden, hieß es. Dort sei Abhilfe geschaffen worden.