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Landeskriminalamt Zieschang: Verschwundene Granatwerfer waren keine Waffen

Der Landesrechnungshof wirft dem Landeskriminalamt schwere Fehler im Umgang mit Waffen vor. Dabei sind auch drei Granatwerfer in den Fokus geraten. Nun äußert sich die Innenministerin dazu.

Von dpa Aktualisiert: 27.03.2025, 13:06
„Bei allen drei Gegenständen handelt es sich also nicht um Kriegswaffen und auch nicht um Waffen, sondern um Gegenstände, von denen objektiv keine Gefahr ausgeht“, sagt Innenministerin Zieschang. (Archivbild)
„Bei allen drei Gegenständen handelt es sich also nicht um Kriegswaffen und auch nicht um Waffen, sondern um Gegenstände, von denen objektiv keine Gefahr ausgeht“, sagt Innenministerin Zieschang. (Archivbild) Klaus-Dietmar Gabbert/dpa

Magdeburg - Nach massiver Kritik des Landesrechnungshofs wegen verschwundener Waffen im Landeskriminalamt (LKA) hat sich Sachsen-Anhalts Innenministerin Tamara Zieschang (CDU) zu den Vorwürfen geäußert. Zuletzt war es dabei insbesondere um drei Granatwerfer gegangen. 

Sie seien nur Überbleibsel abgeschossener Ausgangssysteme, sagte die CDU-Politikerin in der Regierungsbefragung im Landtag. „Das heißt, sie enthielten keine Spreng- und Zündmittel“, so Zieschang. „Bei allen drei Gegenständen handelt es sich also nicht um Kriegswaffen und auch nicht um Waffen, sondern um Gegenstände, von denen objektiv keine Gefahr ausgeht.“

Die Gegenstände seien Anschauungsmodelle gewesen, sagte die Innenministerin. In einem Bericht des LKA werde explizit festgehalten, „dass es sich bei diesen Gegenständen nicht um scharfe Schusswaffen handelt, sondern um Gegenstände“, so Zieschang.

Rechnungshof: Zustände besorgniserregend

Rechnungshofpräsident Kay Barthel hatte in einem Interview im Zusammenhang mit den drei Granatwerfern von gefährlichen Waffen gesprochen. Barthel nannte das Verschwinden der Waffen insgesamt besorgniserregend. Die Vergleichswaffensammlung des LKA wird für die Kriminaltechnik und zu Ausbildungszwecken genutzt.

Auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur teilte der Landesrechnungshof nach Zieschangs Darstellung im Landtag mit, die Äußerung Barthels im Interview sei missverständlich gewesen. „Korrekt ist, dass im LKA-Bestand mindestens 52 Waffen beziehungsweise gefährliche Gegenstände fehlen. Darunter sind acht scharfe Waffen. Bei den gefährlichen Gegenständen handelt es sich vor allem um Hieb- und Stichwaffen sowie um drei Granatwerfer. Die Granatwerfer sind also unter den gefährlichen Gegenständen subsummiert“, sagte ein Sprecher des Rechnungshofs.

Rechnungshof: Gegenstände sind verschwunden

Grundsätzlich bleibt die Behörde bei ihrer Kritik am LKA. „Im Übrigen sind die Gegenstände ja verschwunden. Wir haben sie also nicht zu Gesicht bekommen und können die Gefährlichkeit somit natürlich auch nicht einschätzen“, sagte der Sprecher.

Zieschang räumte im Landtag ein, dass die Teile der drei Granatwerfer aus der Vergleichswaffensammlung in eine LKA-Abteilung als Dauerabgabe herausgegeben wurden und der weitere Verbleib anhand der Dokumentation nicht mehr nachvollzogen werden könne. 

Die Bewertung des LKA, dass von den Gegenständen keine Gefahr ausgeht, ist laut Zieschang mit der Wehrtechnischen Dienststelle, dem Bundeskriminalamt und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz abgestimmt worden.