Ruhe im Briefkasten „Weihnachtsfrieden“: Finanzämter verzichten auf Mahnungen
Keine Mahnungen, keine Zwangsgelder: Die Finanzämter in Thüringen gönnen den Bürgern rund um Weihnachten eine ruhige Zeit. Doch es gibt kleine Ausnahmen.

Erfurt - Die Thüringer haben an den Weihnachtstagen keine Zwangsgelder oder Mahnungen seitens der Finanzämter zu fürchten. Diese wahren vom 22. Dezember bis zum 31. Dezember wieder einen „Weihnachtsfrieden“, wie das Finanzministerium mitteilte. Steuerbescheide würden hingegen weiter versandt, um Erstattungen nicht zu verzögern und dem Gebot der rechtzeitigen Erhebung von Haushaltseinnahmen Rechnung zu tragen.
Die Finanzbehörden seien angewiesen, in der Zeit um Weihnachten keine Zwangsgelder anzudrohen oder festzusetzen, keine Steuern oder Abgaben anzumahnen, keine Außenprüfungen und auch keine Vollstreckungsmaßnahmen vorzunehmen, hieß es.
Auch bei Steuerstraf- und Bußgeldverfahren agierten die Behörden sehr zurückhaltend: Es werden den Angaben nach keine Mitteilungen über die Einleitung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens und keine Bußgeldbescheide versandt. Es erfolgten zudem keine Vorladungen. Ausnahmen seien jedoch möglich, etwa um Steuerausfälle durch ablaufende Verjährungsfristen zu vermeiden.
Am 23. und 30. Dezember sind die Finanzämter bis 12.00 Uhr telefonisch erreichbar. Am 2. Januar 2026 sind die Finanzämter weder telefonisch noch für eine persönliche Vorsprache erreichbar. Ab 5. Januar 2026 gelten wieder die üblichen Telefonzeiten.