Bestattungsgesetz Wartefrist für Bestattung der Toten entfällt

Berlin - Die 48-stündige Wartefrist zwischen dem Tod eines Menschen und seiner Bestattung wird in Berlin abgeschafft. Der Senat beschloss dazu am Dienstag eine Änderung des Bestattungsgesetzes, die nun vom Abgeordnetenhaus debattiert und endgültig beschlossen werden soll. Die Wartefrist sei historisch gewachsen, jedoch sachlich nicht begründbar, teilte Gesundheitssenatorin Ina Czyborra (SPD) mit. Zudem stehe sie im Widerspruch zu religiösen Bestattungsriten, welche eine möglichst zeitnahe Bestattung erfordern. Das betrifft etwa Muslime oder Juden. Mit der Abschaffung der Wartefrist stärke der Senat also die Religionsfreiheit, so Czyborra.
Darüber hinaus wird mit der Novellierung des Gesetzes klargestellt, dass auch Embryonen und Föten aus Schwangerschaftsabbrüchen zukünftig auf Wunsch der Eltern bestattet werden können. Weiterhin wird das Verfahren bei Seebestattungen im Sinne der Hinterbliebenen erleichtert.