1. MZ.de
  2. >
  3. Panorama
  4. >
  5. Bundesanwaltschaft: Vorwürfe gegen mutmaßliche Linksextreme bewiesen

Bundesanwaltschaft Vorwürfe gegen mutmaßliche Linksextreme bewiesen

Die Generalbundesanwaltschaft hat nach 92 Sitzungstagen keine Zweifel und sieht die mutmaßliche Linksextremistin Lina E. als Kopf einer kriminellen Vereinigung. Ein Strafmaß soll erst in der kommenden Woche beantragt werden.

Von dpa Aktualisiert: 30.03.2023, 19:17
Eine Figur der blinden Justitia.
Eine Figur der blinden Justitia. Christoph Soeder/dpa/Symbolbild

Dresden/Eisenach - Im Prozess gegen die mutmaßliche Linksextremistin Lina E. und drei Mitangeklagte hält die Bundesanwaltschaft die Vorwürfe für bewiesen. Nach 92 Verhandlungstagen am Oberlandesgericht Dresden (OLG) stehe fest, dass sie als Mitglieder einer kriminellen Vereinigung zwischen 2018 und 2020 Überfälle auf Angehörige der rechten Szene in Leipzig, Wurzen und Eisenach geplant und ausgeführt haben, sagte ein Vertreter der Anklagebehörde am Donnerstag.

Demnach hatte die aus Hessen stammende Studentin eine herausgehobene Stellung in der Gruppe, sei an Planung und Taten, Auswahl der Opfer und deren Aufklärung beteiligt gewesen und habe eine überwachende und steuernde Funktion gehabt. „Sie hat unmittelbar aktiv an allen bislang bekannten Überfällen mitgewirkt.“

Nach Überzeugung der Anklage bildete sich die Vereinigung spätestens 2018. Ihre Mitglieder habe eine militant-extremistische Ideologie verbunden - mit dem Ziel, Gegner aus der rechten Szene körperlich zu attackieren, zu verletzen und so zur Aufgabe ihrer politischen Betätigung zu zwingen. E. habe der Vereinigung spätestens seit August 2018 angehört, ihre Mitangeklagten ab 2019 beziehungsweise 2020. Der per Haftbefehl gesuchte Verlobte von Lina E. sei einer der zentralen Akteure und auch an Gewalttaten beteiligt.

Die Bundesanwaltschaft stützt ihre Auffassung auf Angaben eines Kronzeugen und sieht sie durch Beweise wie DNA-Spuren, Chat-Inhalte, Bilder aus Überwachungskameras, Fotos oder Aussagen von Zeugen und Geschädigten bestätigt. „Es besteht kein Zweifel, dass die Angeklagten Mitglieder dieser politischen Vereinigung waren und sich als solche vielfältig betätigten“, sagte Bundesanwältin Alexandra Geilhorn.

Die Angeklagten hätten Personen angreifen wollen, die tatsächlich oder vermeintlich Mitglieder der rechten Szene waren. Szenarien für die Taten - personelle Übermacht, Überraschungseffekt, Angriff aus dem Hinterhalt - seien regelmäßig mit dem Ziel einer nachhaltigen Schädigung der Personen trainiert worden. Es sei darum gegangen, diese „psychisch zu brechen als Signal für andere, was die Konsequenzen des Rechts-Seins sind“.

Laut Anklagevertretung wurden die Beschuldigten von einer „militant antifaschistischen Einstellung“ geleitet. Neben der gemeinsamen Ideologie hätten auch persönliche Bindungen wie Freundschaften den Zusammenschluss gefördert, wobei man sich nach außen abgeschottet habe. „Das eigene Handeln wurde nicht hinterfragt, Zweifel daran gab es nicht“, beschrieb Geilhorn das Wir-Gefühl der Gruppierung.

Ein Versteck für Tatgegenstände in Leipzig ist nach Meinung von Geilhorn ein weiterer Beleg für die Gefährlichkeit der Gruppierung. In der Dachkammer, zu der E. Zugang hatte, hätten sich Ausrüstung, Schlagwerkzeuge wie Hämmer und Beile, Bengalos, Handfeuerwaffen, Kleidung für Überfälle und Arbeitskleidung verschiedener Lieferdienste und einer Handwerksfirma zur Tarnung befunden.

Die Bundesanwaltschaft beobachtet eine Zunahme der gewaltsamen Auseinandersetzung zwischen rechts- und linksextremen Lager „in Anzahl und Intensität“, hieß es gleich zu Beginn des Plädoyers. „Massive Gewaltanwendungen, Verletzungen, körperliche Angriffe auf politische Gegner sind gleichermaßen zu verurteilen, zu verfolgen und zu bestrafen.“ Politischer Meinungskampf finde dort seine Grenze, wo zur Durchsetzung der eigenen Agenda Straftaten verübt würden.

„Es gibt keine gute politische Gewalt“, sagte die Bundesanwältin. Die Angeklagten hätten gemäß ihres Weltbildes das Recht in die eigenen Hände genommen. Mit diesem Handeln werde nur die Radikalisierung der politischen Lager vorangetrieben. „Das Gericht ist berufen, dieser Gefahr einer solchen radikalisierten Spirale entgegenzuwirken.“

Die Sitzung wurde nach mehr als fünf Stunden Plädoyer unterbrochen. Die Bundesanwaltschaft will ihr Fazit ziehen und ein Strafmaß beantragen.

Der Prozess hatte unter hohen Sicherheitsvorkehrungen im September 2021 begonnen. Neben der inzwischen 28 Jahre alten Studentin Lina E. müssen sich drei Männer aus Leipzig und Berlin auch wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung vor Gericht verantworten. Die Verteidigung hält diesen Vorwurf für konstruiert und spricht von einem „politisierten Verfahren“. E. ist seit November 2020 in Untersuchungshaft, ihre Mitangeklagten sind auf freiem Fuß.