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Geflügelpest Vogelgrippe in Zerbst: Betrieb wird geräumt

Nach dem Ausbruch der Geflügelpest in einem Betrieb in Zerbst werden auch im benachbarten Wittenberg Maßnahmen durchgeführt. Rund 66.000 Tiere müssen getötet werden.

Von dpa Aktualisiert: 28.11.2025, 15:39
Im Landkreis Anhalt-Bitterfeld gibt es einen Geflügelpest-Ausbruch in einem Entenmastbetrieb. (Symbolbild)
Im Landkreis Anhalt-Bitterfeld gibt es einen Geflügelpest-Ausbruch in einem Entenmastbetrieb. (Symbolbild) Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa

Zerbst/Anhalt - Nachdem in einem Entenmastbetrieb im Landkreis Anhalt-Bitterfeld die Geflügelpest nachgewiesen worden war, ist mit der Räumung des Betriebs begonnen worden. Rund 66.000 Tiere müssen nach Angaben des Landkreises getötet werden. Auch im benachbarten Landkreis Wittenberg wurde am Freitag wegen des Ausbruchs eine Überwachungszone eingerichtet. Hintergrund sei, dass rund um den Seuchenbestand in einem Radius von zehn Kilometern solch eine Zone vorgesehen sei, teilte der Landkreis Wittenberg mit.

Die Geflügelpest war in einer Tierhaltungsanlage im Ortsteil Reuden ausgebrochen. Die angrenzende Schlachterei sei nicht betroffen, teilte der Geschäftsführer der Fläminger Entenspezialitäten, Daniel Hermann, mit. In Abstimmung mit den Behörden könne der Schlachtereibetrieb nach der Räumung der Tiere wieder aufgenommen werden. 

Weniger frische Enten zu Weihnachten möglich

Es könne zu einer engeren Warenverfügbarkeit im Frischebereich im Weihnachtsgeschäft in Deutschland kommen, teilte das zur PHW-Gruppe gehörende Unternehmen mit. „In Deutschland haben wir im Entenbereich keinen 100-prozentigen Selbstversorgungsgrad.“ Rund 60 Prozent der Entenprodukte werde aus dem europäischen Ausland bezogen. Damit sei der deutsche Markt abhängig von der europäischen Marktlage. Angebot und Nachfrage würden die Verschiebungen im europäischen Markt teilweise ausgleichen.

Die Geflügelpest ist eine Infektionskrankheit, umgangssprachlich wird sie auch Vogelgrippe genannt. Sie ist hochansteckend und kann bei vielen Vogel- und Geflügelarten rasch tödlich verlaufen. Tote Vögel sollen nicht angefasst, sondern den Behörden gemeldet werden.