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Tierseuche Vogelgrippe: Immer mehr Kommunen verhängen Stallpflicht

Zehntausende Tiere müssen getötet werden, Geflügelausstellungen bleiben verboten: Wie die Behörden auf die Ausbreitung der Vogelgrippe in Sachsen-Anhalt reagieren.

Von dpa Aktualisiert: 30.10.2025, 13:42
Die Vogelgrippe breitet sich in Sachsen-Anhalt immer weiter aus. Auch in anderen Regionen hatte es in den vergangenen Tagen bestätigte Fälle gegeben. (Symbolbild)
Die Vogelgrippe breitet sich in Sachsen-Anhalt immer weiter aus. Auch in anderen Regionen hatte es in den vergangenen Tagen bestätigte Fälle gegeben. (Symbolbild) Ebrahim Noroozi/AP/dpa

Magdeburg/Halle/Sangerhausen - Nach dem Ausbruch der Vogelgrippe ist in Sachsen-Anhalt inzwischen in acht Landkreisen und kreisfreien Städten eine Stallpflicht erlassen worden. Das teilten das Wirtschaftsministerium in Magdeburg und die Stadt Halle mit.

Die sogenannten Aufstallungsanordnungen gelten aktuell im

  • Altmarkkreis Salzwedel
  • Landkreis Börde
  • Landkreis Harz
  • Landkreis Jerichower Land
  • Landkreis Mansfeld-Südharz
  • Landkreis Stendal
  • sowie in Magdeburg und Halle

„Ich appelliere an alle privaten Vogel- und Geflügelhalter, sich strikt an die Anweisungen der Behörden zu halten“, erklärte Landwirtschaftsminister Sven Schulze (CDU). Kommunen ohne Stallpflicht sollen ihm berichten, warum sie bisher nicht reagiert haben. „Sollten wir als Ministerium feststellen, dass nicht ausreichend reagiert wird, behalten wir uns vor, entsprechende Landkreise im Hinblick auf erforderliche Maßnahmen anzuweisen.“ Alle zuständigen Behörden im Land seien in höchster Alarmbereitschaft und in ständigem Austausch, so Schulze.

Vor einigen Tagen waren am Stausee in Kelbra (Landkreis Mansfeld-Südharz) an der Grenze zu Thüringen die ersten toten Vögel gefunden worden. Das Friedrich-Loeffler-Institut hatte bestätigt, dass sie an dem H5N1-Virus gestorben waren.

Mehr als 1.500 tote Kraniche am Stausee Kelbra

Die Geflügelpest ist eine Infektionskrankheit, umgangssprachlich wird sie auch Vogelgrippe genannt. Sie ist hochansteckend und kann bei vielen Vogel- und Geflügelarten rasch tödlich verlaufen. Tote Vögel sollen nicht angefasst, sondern den Behörden gemeldet werden.

Seit dem Ausbruch wurden am Stausee auf sachsen-anhaltischer Seite bislang mehr als 1.500 tote Kraniche eingesammelt. Das Areal um den See darf derzeit nicht betreten oder befahren werden.

Zehntausende Tiere müssen getötet werden

In einem Betrieb im Landkreis Mansfeld-Südharz werden heute Zehntausende Tiere getötet. Eine beauftragte Spezialfirma führe die Keulungen durch, sagte eine Sprecherin des Landkreises der Deutschen Presse-Agentur. Bislang sei der Verdacht allerdings noch nicht bestätigt worden. 

Das Veterinäramt des Landkreises hatte am Mittwoch angeordnet, dass der gesamte Bestand des Legehennenbetriebs mit rund 40.000 Tieren getötet werden muss. Sollte der Vogelgrippe-Verdacht vom Friedrich-Loeffler-Institut bestätigt werden, muss nach Angaben des Landkreises außerdem eine Sperrzone eingerichtet werden. Vorbereitungen dafür liefen bereits, hatte der Landkreis erklärt. Erzeugnisse wie Fleisch oder Eier aus dieser Zone dürften dann nicht mehr verkauft oder anderweitig in Umlauf gebracht werden.

Betroffen sind auch Habicht und Mäusebussard

Auch in anderen Regionen hatte es in den vergangenen Tagen bestätigte Fälle oder Verdachtsfälle gegeben. Der Altmarkkreis Salzwedel teilte mit, unter den positiv getesteten Arten befänden sich Kraniche, ein Habicht und zwei Mäusebussarde. Um eine Einschleppung des Virus in Hausgeflügelbestände zu verhindern, bleiben Geflügelausstellungen, -märkte und ähnliche Veranstaltungen untersagt.

In Halle sind nach Angaben der Stadt derzeit rund 410 vorwiegend private Geflügelhalter mit insgesamt 5.300 Tieren von der Stallpflicht betroffen. „Da das Virus bei zahlreichen Wildvögeln in Deutschland und der EU nachgewiesen wurde, muss von der Gefahr der Übertragung aus der Wildvogelpopulation in die Hausgeflügelhaltungen ausgegangen werden. Aus diesem Grund ist der Kontakt von Hausgeflügel mit Wildvögeln unbedingt zu verhindern“, hieß es.