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Minderheiten Verwaltungsgericht: Bescheid zu Sorben-Gebiet rechtswidrig

Von dpa 13.07.2023, 17:23
Mädchen in den Trachten als sorbische Druschkas tragen eine Marienstatue.
Mädchen in den Trachten als sorbische Druschkas tragen eine Marienstatue. Matthias Rietschel/dpa-Zentralbild/dpa

Cottbus - Das Verwaltungsgericht in Cottbus hält einen Bescheid des Landes zum angestammten Siedlungsgebiet der Sorben und Wenden für teilweise rechtswidrig. Der Bescheid, der das gesamte Gebiet der klagenden Gemeinde Alt Zauche-Wußwerk (Landkreis Dahme-Spreewald) zum angestammten Siedlungsgebiet der Sorben und Wenden erklärt hatte, sei für den Gemeindeteil Wußwerk rechtswidrig, teilte ein Sprecher des Gerichts am Donnerstag mit. Der Teil des Bescheides, der den Gemeindeteil Alt Zauche betreffe, habe hingegen Bestand.

Zur Begründung hieß es: Das Sorben/Wenden-Gesetz bestimme als angestammtes Siedlungsgebiet diejenigen Gemeinden, in denen eine kontinuierliche sprachliche oder kulturelle Tradition bis zur Gegenwart nachweisbar sei. „Diese Voraussetzung sei nur für den Gemeindeteil Alt Zauche belegt, für den Gemeindeteil Wußwerk fehle es hingegen an einer hinreichenden Tatsachengrundlage“, erklärte der Sprecher. Gegen das Urteil kann das Land Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einlegen.