Vergewaltigung einer Minderjährigen Vergewaltigung einer Minderjährigen: Polen wird Roman Polanski nicht ausliefern

Warschau - Die polnische Justiz hat eine Auslieferung des Regisseurs Roman Polanski an die USA endgültig abgelehnt. Die Staatsanwaltschaft in Krakau teilte am Freitag mit, sie habe auf eine Berufung gegen das Urteil verzichtet. Ein Gericht in der südpolnischen Stadt hatte am 30. Oktober einen Auslieferungsantrag der USA abgelehnt.
Die US-Justiz wirft dem inzwischen 82-jährigen Regisseur vor, 1977 in Kalifornien die damals 13-jährige Samantha Geimer vergewaltigt zu haben. Polanski bekannte sich damals wegen Sex mit einer Minderjährigen schuldig und saß dafür zunächst 42 Tage im Gefängnis, bevor er auf Kaution frei kam. Vor der Urteilsverkündung floh der Filmemacher nach Europa und kehrte seitdem nicht mehr in die USA zurück, weil er fürchtete, dass die Strafe trotz einer Übereinkunft mit der Anklage höher als vereinbart ausfallen würde.
Die US-Behörden hatten im Januar einen Auslieferungsantrag an Polen gerichtet. Vor einigen Jahren waren sie in der Schweiz mit einem entsprechenden Antrag gescheitert. Zwar nahmen die Schweizer Behörden Polanski auf US-Anweisung 2009 in Zürich fest und stellten ihn in seinem Chalet in Gstaad unter Hausarrest. Nach zehn Monaten wurde Polanski aber wegen Unklarheiten im Auslieferungsgesuch wieder freigelassen.
Krakauer Richter kritisiert US-Justiz
Der Oscar-Preisträger ist polnischer und französischer Staatsbürger, er lebt in Frankreich. Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Krakau ziehe einen Schlussstrich unter die Justizverfahren gegen den Regisseur, sagte Polanskis Verteidiger Jerzy Stachowitz der Nachrichtenagentur AFP. „Seine rechtliche Situation (in Polen) ist nun ähnlich wie die, die er in der Schweiz genießt.“ Nun muss der polnische Justizminister die Entscheidung offiziell an die US-Behörden übermitteln.
Der neue Justizminister Zbigniew Ziobro hatte sich in der Vergangenheit für eine Auslieferung Polanskis ausgesprochen. „Man kann niemanden vor seiner Verantwortung für so eine abscheuliche Tat wie die Misshandlung einer Minderjährigen schützen“, hatte er kurz vor seiner Ernennung zum Justizminister gesagt. Ziobro gehört der konservativen Partei Recht und Gereichtigkeit (PiS) an, die die Parlamentswahl im Oktober gewonnen hatte.
Polanskis Anwalt sagte, er gehe davon aus, dass der Minister die Entscheidung der Justiz respektieren werde. „Wenn der Minister die Verfahren und Regeln akzeptiert, brauchen wir uns keine Sorgen zumachen“, sagte er. Der Krakauer Richter Dariusz Mazur hatte bei seiner Urteilsbegründung Ende Oktober die US-Justiz mit deutlichen Worten kritisiert. Die USA hätten mit dem damaligen Verfahren gegen Polanski „die Regeln eines fairen Prozesses ernstlich gebrochen“.
Vergewaltigungsopfer hat Polanski verziehen
Mit einer Auslieferung hätte Polen nach seinen Worten die „Rechte von Herrn Polanski und gleichzeitig die Europäische Menschenrechtskonvention“ verletzt. Polanskis Verteidiger hatten das Auslieferungsgesuch mit dem Argument zurückgewiesen, dass es ja bereits einen Deal mit der Staatsanwaltschaft gegeben habe, der auch die Anwälte des Opfers zugestimmt hätten. Nach dieser Vereinbarung hat Polanski seine Strafe bereits verbüßt.
Polanskis Opfer Geimer setzt sich seit langem für eine Einstellung des Verfahrens in den USA ein. In ihren vor zwei Jahren veröffentlichten Memoiren schilderte sie, wie sie als 13-Jährige von Polanski vergewaltigt wurde - gleichzeitig aber betonte sie, dass sie dem Regisseur verziehen habe und machte der damaligen Staatsanwaltschaft schwere Vorwürfe. (afp)
