Urteil Urteil: Kannibalenfilm «Rohtenburg» darf in die Kinos

Karlsruhe/dpa. - Der Bundesgerichtshof (BGH)hob am Dienstag ein Verbot in letzter Instanz auf. Der auch als«Kannibale von Rotenburg» bekannt gewordene Armin Meiwes hatte gegeneinen Filmproduzenten erreichen wollen, dass der Horrorfilm überseine grauenvolle Tat nicht in deutschen Kinos gezeigt werden darf.Das Persönlichkeitsrecht des Klägers müsse in Abwägung mit der Kunst-und Filmfreiheit zurückstehen, entschied der BGH in Karlsruhe. Diesgelte, obwohl der als «Real-Horrorfilm» vermarktete Streifen denKläger erheblich belasten könnte. Meiwes hatte im März 2001 einenMenschen entmannt, getötet und Teile der Leiche aufgegessen. Er warim Mai 2006 zu lebenslanger Haft verurteilt worden. (VI ZR 191/08)