Unbegreiflicher Kriminalfall in Dresden Unbegreiflicher Kriminalfall in Dresden: Polizist zerstückelt Mann auf dessen Wunsch und wird verurteilt

Dresden - Ein selten gruseliger und unbegreiflicher Kriminalfall ist in Dresden mit achteinhalb Jahren Haft für den Angeklagten zu Ende gegangen. Das Landgericht verurteilte den 57-jährigen früheren Polizisten Detlev G. wegen Mordes. Er soll im November 2013 den Geschäftsmann Wojciech S. aus Hannover auf dessen Wunsch hin umgebracht und zerstückelt haben.
Die beiden Männer hatten sich im Internet gefunden und kennengelernt, der eine seit Jugendtagen beseelt von dem Wunsch, sich schlachten und verspeisen zu lassen, der andere davon, einen Toten zu zerlegen. Nach Auffassung des Gerichts hatten beide in sogenannten Kannibalen-Foren im Internet den Plan ausgeheckt und einen Termin für die Schlachtung vereinbart.
Am 4. November 2013 fuhr Wojciech S. mit dem Bus aus Hannover nach Sachsen ins Erzgebirge, wo der Angeklagte, ein früherer Schriftsachverständiger des Landeskriminalamtes, mit seinem Partner eine Pension vorwiegend für homosexuelle Gäste im Gimmlitztal betrieb. Vier Wochen später wurden dort die Überreste von Wojciech S. gefunden.
"Ich hätte nie gedacht, dass ich einmal so tief sinken werde."
Die Polizei war auf den Fall aufmerksam geworden, weil eine Angehörige den Mann vermisst gemeldet und den Beamten dabei auch von Kannibalen-Foren berichtet hatte. Bei seiner Festnahme hatte der Kriminalbeamte dann gestanden, dem Opfer die Kehle durchgeschnitten zu haben, später aber seine Aussage widerrufen. Danach hatte er während des mehrmonatigen Verfahrens stets bestritten, das Opfer umgebracht zu haben.
Für das Gericht ging es immer um die Frage, ob das zu verhandelnde Verbrechen überhaupt ein Mord war oder ein Selbstmord, bei dem jemand mithalf. Immerhin waren sich Täter und Opfer ja einig. Mord wird in der Regel mit lebenslang bestraft. In diesem Fall hatte jedoch auch die Staatsanwaltschaft nur eine zehneinhalbjährige Haft gefordert, weil das Opfer zweifelsfrei mit seiner Tötung einverstanden war.
Es war ein alptraumhaftes Verfahren, das für alle Beteiligten an die Grenzen des Begreifbaren und Aushaltbaren ging – und manchmal darüber hinaus. Was sich in dem Keller der Pension abspielte, war für die meisten überhaupt nicht nachvollziehbar. Die Schwurgerichtskammer hatte fünf Sachverständige und rund 30 Zeugen gefragt, um sich ein Bild von dem Täter und seinen bizarren Sexualfantasien zu machen.
Von dem Mann waren während des 20 Verhandlungstage dauernden Prozesses in Boulevardmedien Fotos aufgetaucht, die ihn nackt und mit einem gewaltigen Henkerbeil in der Hand in seinem Keller zeigten. Eine psychische Störung konnten die Gutachter beim Täter zwar nicht feststellen, dafür aber narzisstische Züge und eine, wie sie sagten, unstillbare sexuelle Erfahrungssuche.
Es gibt sogar ein Video von der Mordnacht, das der Angeklagte gedreht hat. Es zeigte zwar nicht das Töten, angeblich, weil er vergessen habe, die Kamera rechtzeitig einzuschalten. Aber auf dem Video mit dem Toten spricht er von einem Schlachtfest. Und die Zerstückelung der Leiche kommentiert er mit dem Satz: „Ich hätte nie gedacht, dass ich einmal so tief sinken werde.“